{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2021-07-15", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2020-00439_2021-07-15.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=221445&W10_KEY=13823162&nTrefferzeile=4&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "5a4a3af70bc368f21f467c18aed93636"}, "Scrapedate": "2026-04-06", "Num": [" VB.2020.00439"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 15.07.2021  VB.2020.00439"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 15.07.2021  VB.2020.00439"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 15.07.2021  VB.2020.00439"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Baubewilligung | Mobilfunkanlagen. Ablehnung Sistierungsantrag (E. 1.2). Im baurechtlichen Verfahren wird nicht gepr\u00fcft, ob eine bestimmte Baute oder Anlage am vorgesehenen Ort bzw. zum vorgesehenen Zweck brauchbar, sinnvoll und wirtschaftlich tragbar ist oder einem Bed\u00fcrfnis entspricht. Diese Abkl\u00e4rungen hat die Bauherrschaft selbst vorzunehmen, weshalb sich die Pr\u00fcfung durch die Baubewilligungsbeh\u00f6rde auf die Einhaltung der relevanten planungs-, bau- und umweltrechtlichen Vorschriften zu beschr\u00e4nken hat. Die Standortdatenbl\u00e4tter und damit auch die beabsichtigte WERP-Leistung sind Teil der Baubewilligung. Demgem\u00e4ss darf die private Beschwerdegegnerin die Mobilfunkantenne nur in diesem Umfang betreiben, ob dies sinnvoll ist oder nicht spielt f\u00fcr die Erteilung der Baubewilligung keine Rolle (E. 3.2). Funktionsweise der Qualit\u00e4tssicherungssysteme (E. 5.2). Das Bundesgericht geht vom Funktionieren der Qualit\u00e4tssicherungssysteme aus (E. 5.4). Auch in Bezug auf adaptive Antennen verm\u00f6gen die QS-Systeme nicht als untauglich erscheinen. Kann mit dem QS-System sichergestellt werden, dass sich die ERP und die Hauptsenderichtung im Rahmen der bewilligten Einstellungen bewegen, kann gest\u00fctzt auf die vorgenommene \"Worst-Case\"-Beurteilung auch davon ausgegangen werden, dass die Grenzwerte eingehalten sind. Anders als die Beschwerdef\u00fchrenden meinen, ist es im \u00dcbrigen, wie auch bei den konventionellen Antennen, nicht erforderlich, dass die momentane Sendeleistung der adaptiven Antennen permanent an die Steuerzentrale \u00fcbermittelt wird bzw. dass ein \"ununterbrochener Datenfluss\" besteht. Vielmehr gen\u00fcgt es, wenn sichergestellt ist, dass die h\u00f6chstm\u00f6gliche Sendeleistung erfasst und kontrolliert wird (E. 5.5). Es ist davon auszugehen, dass das Verordnungsrecht dem gegenw\u00e4rtigen wissenschaftlichen Kenntnisstand \u00fcber die von Mobilfunkantennen ausgehende Gesundheitsgef\u00e4hrdung ausreichend Rechnung tr\u00e4gt. Mit Blick auf das dem Bundesrat zustehende Ermessen ist die entsprechende verordnungsrechtlicheRegelung der Grenzwerte nicht zu beanstanden (E. 6.2).\r\rAbweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "06.04.2026 22:24:21", "Checksum": "cebbbf2dd964ca4d9ecf6ea28123e360"}