{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2020-10-22", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2020-00456_2020-10-22.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=220704&W10_KEY=13823208&nTrefferzeile=30&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "f7a10f66c82cad24ade28ed00b5e8272"}, "Scrapedate": "2026-04-07", "Num": [" VB.2020.00456"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 22.10.2020  VB.2020.00456"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 22.10.2020  VB.2020.00456"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 22.10.2020  VB.2020.00456"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/Einzelrichter"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Sozialhilfe | R\u00fcckerstattung wirtschaftlicher Hilfe Darlehen geh\u00f6ren in der Regel nicht zur an die Sozialhilfe anrechenbaren Fremdhilfe, sind jedoch dann ins Budget einzubeziehen, wenn damit ein Lebensstandard finanziert wird, welcher die volle Ausrichtung der wirtschaftlichen Hilfe als unbillig erscheinen liesse, oder wenn durch die H\u00f6he des gew\u00e4hrten Darlehens die Gefahr besteht, dass sich die unterst\u00fctzte Person erheblich verschulden k\u00f6nnte (E. 2.2). Wirtschaftliche Hilfe, welche durch unwahre oder unvollst\u00e4ndige Angaben erwirkt worden ist, ist nur zur\u00fcckzuerstatten, wenn die Verletzung von Verfahrenspflichten auch in materieller Hinsicht zu einem unrechtm\u00e4ssigen Bezug der F\u00fcrsorgeleistungen gef\u00fchrt hat (E. 2.3).  Die Zahlung, welche die Beschwerdef\u00fchrerin von ihrer Schwester erhalten hatte, ist - unabh\u00e4ngig von deren Qualifikation als Darlehen oder zweckgebundene Schenkung - ans Unterst\u00fctzungsbudget anzurechnen (E. 3.3). Eine Verrechnung der daraus folgenden R\u00fcckerstattungsforderung mit (ausserhalb des Streitgegenstands liegenden) sozialhilferechtlichen Anspr\u00fcchen gegen das Gemeinwesen ist ausgeschlossen (E. 3.4)."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "07.04.2026 02:32:01", "Checksum": "f03b5bc6a4995e18eb1c924ceab39d65"}