{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2021-12-02", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2020-00463_2021-12-02.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=221882&W10_KEY=13823158&nTrefferzeile=50&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "051e7063871961dcad48baf7011ed36e"}, "Scrapedate": "2026-04-06", "Num": [" VB.2020.00463"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 02.12.2021  VB.2020.00463"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 02.12.2021  VB.2020.00463"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 02.12.2021  VB.2020.00463"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Baubewilligung | L\u00e4rmschutzrechtliche Ausnahmebewilligung; wesentliche \u00dcberschreitung der Immissionsgrenzwerte. Allgemein gefasst, ist mit Blick auf den Sinn und Zweck von Art. 22 USG von einer \u2013 der Erteilung einer Ausnahmebewilligung generell entgegenstehenden \u2013 wesentlichen \u00dcberschreitung der Immissionsgrenzwerte tendenziell dann auszugehen, wenn die L\u00e4rmwerte n\u00e4her beim Alarmwert als beim Immissionsgrenzwert liegen (E. 5.4.1). Die meisten der 134 geplanten Wohnungen stehen parallel zur Strasse und verf\u00fcgen \u00fcber einzelne Schlafzimmer oder Wohn-/Essbereiche bzw. Koch-/Wohn-/Essbereiche, die auf die Strasse \u2013 wo gem\u00e4ss dem Gutachten von n\u00e4chtlichen IGW-\u00dcberschreitungen von 8,2 dB (A) auszugehen ist \u2013 ausgerichtet sind. Etliche dieser Schlafr\u00e4ume verf\u00fcgen ausschliesslich \u00fcber Fenster mit IGW-\u00dcberschreitungen (E. 5.4.2). Es handelt sich klar um wesentliche \u00dcberschreitungen der Immissionsgrenzwerte im Sinn der bundesgerichtlichen Rechtsprechung, die der Erteilung einer Ausnahmebewilligung generell entgegenstehen (E. 5.4.3). Wohnungen mit massiven IGW-\u00dcberschreitungen \u2013 insbesondere, wenn sie rote R\u00e4ume aufweisen, die Schlafr\u00e4ume betreffen \u2013 sind im Rahmen einer Areal\u00fcberbauung nicht bewilligungsf\u00e4hig. Die Anforderungen bez\u00fcglich Wohnlichkeit und Wohnhygiene nach \u00a7 71 Abs. 2 lit. d PBG verlangen hinsichtlich der einzelnen Wohnungen insbesondere auch einen optimierten Schutz vor L\u00e4rm (E. 6).  Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "06.04.2026 22:28:27", "Checksum": "9fa833f8104e34173fe9407b4ae58b01"}