{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2020-10-22", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2020-00503_2020-10-22.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=220694&W10_KEY=13823208&nTrefferzeile=38&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "2e7d9cdfda00f3857ad8638839916638"}, "Scrapedate": "2026-04-07", "Num": [" VB.2020.00503"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 22.10.2020  VB.2020.00503"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 22.10.2020  VB.2020.00503"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 22.10.2020  VB.2020.00503"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Submission | Generalplanung f\u00fcr Sanierung und Erweiterung einer Sportanlage: nachtr\u00e4glicher Ausschluss; Bewertung von Angebotspreisen. Die Vergabebeh\u00f6rde, die sich nicht bereits w\u00e4hrend des Submissionsverfahrens zu einem Ausschluss entschieden hat, kann sich nicht nachtr\u00e4glich, w\u00e4hrend des Beschwerdeverfahrens, auf bei der Vergabe bereits bestehende Gr\u00fcnde f\u00fcr einen Ausschluss der Beschwerde f\u00fchrenden Anbieterin berufen. Dies gilt jedenfalls, wenn der Mangel des Angebots nicht zwingend zum Ausschluss f\u00fchrt (E. 3). Wohl steht der Vergabestelle bei der Bewertung der Angebotspreise \u2013 ebenso wie bei den anderen Zuschlagskriterien \u2013 ein erheblicher Spielraum zu. In dieses Ermessen greift das Verwaltungsgericht, dem keine \u00dcberpr\u00fcfung der Angemessenheit des Entscheids zusteht, nicht ein. Zu pr\u00fcfen ist dagegen eine allf\u00e4llige \u00dcberschreitung oder ein Missbrauch des Ermessens (E. 4.2).Im Gegensatz zu anderen Zuschlagskriterien sind die Offertpreise mathematisch exakt bewertbar. Es entspricht deshalb konstanter Praxis, dass die Bewertung entsprechend linear und nicht in grossen Punkteschritten zu erfolgen hat (E. 4.3). Gutheissung und Zur\u00fcckweisung zur Zuschlagserteilung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "07.04.2026 02:31:51", "Checksum": "9e73407c88f5f159ff96bb8c93ff288b"}