{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2021-01-14", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2020-00516_2021-01-14.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=220945&W10_KEY=13823204&nTrefferzeile=46&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "065d86f7f956888860a1c7009c89d267"}, "Scrapedate": "2026-04-06", "Num": [" VB.2020.00516"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 14.01.2021  VB.2020.00516"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 14.01.2021  VB.2020.00516"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 14.01.2021  VB.2020.00516"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Submission | Unzul\u00e4ssige Abweichung von Ausschreibungsunterlagen. Ausschluss vom Verfahren. Die Beschwerdef\u00fchrerin hatte ihrer Offerte ein zweiseitiges, mit \u00abBemerkungen und Pr\u00e4zisierungen\u00bb \u00fcbertiteltes Papier beigelegt, welche zu verschiedenen Positionen des Leistungsverzeichnisses Anmerkungen enthielt (E.4). Die Aufforderung zur Deklaration von Vorbehalten kann zun\u00e4chst dem Zweck dienen, die Bietenden zur Erf\u00fcllung ihrer Aufkl\u00e4rungspflichten anzuhalten. Ob darin auch die vergaberechtliche Erlaubnis liegt, Vorbehalte anzubringen, ist hingegen eine andere Frage. Vorbehalte f\u00fchren in der Regel dazu, dass die angebotene Leistung nicht dem entspricht, was in der Ausschreibung vorgesehen wurde. Sie stellen lediglich dann grunds\u00e4tzlich keinen Mangel einer Offerte dar, wenn Vorbehalte in den Ausschreibungsunterlagen f\u00fcr zul\u00e4ssig erkl\u00e4rt wurden. Vorliegend findet sich in den Ausschreibungsunterlagen kein ausdr\u00fcckliches Verbot von Vorbehalten. Entgegen der Beschwerdef\u00fchrerin konnte die zitierte Aufforderung indes nicht als explizite Erlaubnis verstanden werden. Nach Treu und Glauben durften sie jedoch h\u00f6chstens davon ausgehen, dass massvolle Vorbehalte nicht zum Ausschluss f\u00fchren w\u00fcrden (E.5).  Echte L\u00fccken in den Ausschreibungsunterlagen sind der Ausf\u00fcllung zug\u00e4nglich. Dies entbindet den Anbietenden indes nicht, die entdeckte L\u00fccke unverz\u00fcglich der Vergabebeh\u00f6rde zu melden. Hat sich dieser nicht um Kl\u00e4rung bem\u00fcht, kann die Vergabebeh\u00f6rde sein Angebot ausschliessen, wenn dieses infolge der getroffenen Annahmen in nicht bloss unerheblichem Mass von ihren Vorgaben abweicht (E.6). Dies ist vorliegend der Fall: Es handelt sich - zumindest in ihrer Summe \u2013 nicht mehr um massvolle Vorbehalte. Sie sind auch finanziell nicht von derart untergeordneter Bedeutung, dass sie vernachl\u00e4ssigbar w\u00e4ren. Zudem war das Angebot dadurch nicht mehr mit den anderen Offerten vergleichbar (E.7).  Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "06.04.2026 23:22:40", "Checksum": "53d32f7cdd50ddf209d9154531f98f2c"}