{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2021-01-15", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2020-00544_2021-01-15.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=220957&W10_KEY=13823204&nTrefferzeile=36&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "044dbcb75bdf8fe766d1b5146c004fbc"}, "Scrapedate": "2026-04-06", "Num": [" VB.2020.00544"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 15.01.2021  VB.2020.00544"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 15.01.2021  VB.2020.00544"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 15.01.2021  VB.2020.00544"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Baubewilligung f\u00fcr Mobilfunk-Antennenanlage | Rechnerische Prognose in den Standortbl\u00e4ttern, Sachverhaltsfeststellung. Art. 11 Abs. 1 NISV bestimmt, dass der Anlageinhaber ein Standortdatenblatt einzureichen hat. Dieses muss gem\u00e4ss Abs. 2 dieser Vorschrift die aktuellen und geplanten technischen und betrieblichen Daten der Anlage enthalten, soweit sie f\u00fcr die Erzeugung von Strahlung massgebend sind (lit. a), den massgebenden Betriebszustand gem\u00e4ss Anhang 1 (lit. b), Angaben \u00fcber die erzeugte Strahlung (lit. c) sowie einen Situationsplan, der die Angaben nach lit. c darstellt (lit. d) (E. 4.1). Grundlage f\u00fcr die Berechnung sind gem\u00e4ss der Vollzugshilfe des BAFU zur NISV \"Mobilfunk- und WLL-Basisstationen\" die beantragte Sendeleistung, die Abstrahlcharakteristik der Sendeantenne (Antennendiagramm), die Senderichtung, der Abstand von der Antenne und die relative Lage des Ortes gegen\u00fcber der Antenne (Winkel zur Hauptstrahlrichtung). Ausserdem wird die D\u00e4mpfung der Strahlung durch die Geb\u00e4udeh\u00fclle ber\u00fccksichtigt. Dem Standortdatenblatt ist ein Antennendiagramm beizulegen, das quantitativ Auskunft \u00fcber die Richtwirkung einer Antenne gibt; verlangt ist jeweils ein horizontales und ein vertikales Antennendiagramm (E. 4.2.1). \t Das BAFU hat in den Schreiben vom 17. April 2019 und 31. Januar 2020 dargelegt, dass adaptive Antennen das Signal gezielt in die Richtung des Nutzers bzw. Mobilfunkger\u00e4ts (sog. beamforming) zu senden verm\u00f6gen. Schon aus Ziffer 62 Abs. 6 Anhang 1 NISV folgt, dass adaptive Antennen jeweils automatisch die Senderichtung \u00e4ndern; dies gilt auch in vertikaler Hinsicht. Zwar hat die Vorinstanz ausgef\u00fchrt, die maximal erlaubte Leistung einer adaptiven Antenne werde bei mehreren Nutzern auf die einzelnen Beams aufgeteilt. Dies schliesst aber nicht aus, dass einzelne Beams in die Nahumgebung unterhalb der Anlage unter Umst\u00e4nden eine h\u00f6here Strahlenbelastung als jene bei einer statischen Antenne bewirken, weil sie direkt dorthin senden. Bis zu welchen Sendewinkeln die adaptiven Antennen eine dynamischeSenderichtung aufweisen und wie sich das auf die gesamte Strahlenbelastung auswirkt, geht aus den Ausf\u00fchrungen des BAFU nicht klar hervor. Zur Gew\u00e4hrleistung der Einhaltung der Grenzwerte bei der rechnerischen Prognose muss dies jedenfalls zur Folge haben, dass dem Standortdatenblatt einstweilen eine Betrachtungsweise zugrunde zu legen ist, welche die strahlungstechnischen Eigenschaften der adaptiven Antennen gerade in vertikaler Hinsicht ad\u00e4quat umh\u00fcllend abdeckt (E. 4.4). \r\rZusammenfassend ist festzuhalten, dass auch bei adaptiven Antennenanlagen die Strahlung nach dem maximalen Gespr\u00e4chs- und Datenverkehr bei maximaler Sendeleistung und basierend auf Antennendiagrammen berechnet wird. Im Falle adaptiver Sendeanlagen setzt dies voraus, dass insbesondere auch die vertikale Antennenneigung mitber\u00fccksichtigt wird (Worst-Case-Szenario). Vorliegend basieren s\u00e4mtliche Antennendiagramme offenbar auf einem Neigungswinkel von 0\u00b0. Dies widerspricht aber der in den Standortdatenbl\u00e4ttern verzeichneten Neigbarkeit. Somit bliebt unklar, ob die Beurteilung tats\u00e4chlich nach dem Worst-Case-Szenario erfolgt ist (E. 4.7).\r\rTeilweise Gutheissung und R\u00fcckweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "06.04.2026 23:22:54", "Checksum": "0a11e0f7f5a8a2c2a366ac10ba8dcf3b"}