{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2021-06-08", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2020-00548_2021-06-08.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=221357&W10_KEY=13823162&nTrefferzeile=70&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "efb4ef2aef05e8fbb30c5d8e39a3c9db"}, "Scrapedate": "2026-04-06", "Num": [" VB.2020.00548"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 08.06.2021  VB.2020.00548"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 08.06.2021  VB.2020.00548"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 08.06.2021  VB.2020.00548"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "4. Abteilung/4. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Aufenthaltsbewilligung | [Der Beschwerdef\u00fchrer, Staatsangeh\u00f6riger Libanons, war in erster Ehe mit einer Schweizer B\u00fcrgerin verheiratet, mit der er zwei T\u00f6chter hat. Von seiner zweiten Schweizer Ehefrau lebt er getrennt.] Beide Ehen dauerten weniger als drei Jahre. Mehrere aufeinanderfolgende Ehegemeinschaften von k\u00fcrzerer Dauer sind nicht zusammenzurechnen (E. 3). Der Beschwerdef\u00fchrer hat zwar ein \u00fcbliches Besuchsrecht f\u00fcr seine Kinder. Dieses wird jedoch nicht kontinuierlich und reibungslos ausge\u00fcbt (E. 4.3). Die Unterhaltszahlungen f\u00fcr die Kinder werden durch eine Lohnpf\u00e4ndung sichergestellt. Damit werden sie zwar vom Einkommen des Beschwerdef\u00fchrers geleistet; angesichts dessen, dass der Beschwerdef\u00fchrer die Zahlungen bisher nicht freiwillig leistete, und insbesondere, weil er auch die jeweils erhaltenen Kinderzulagen nicht weiterleitete, kann nicht von einer engen wirtschaftlichen Beziehung zu seinen Kindern gesprochen werden (E. 4.4). Der Beschwerdef\u00fchrer hat sich zudem nicht \"tadellos\" verhalten (E. 4.5).  Abweisung UP/URB. Abweisung der Beschwerde."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "06.04.2026 22:23:01", "Checksum": "b25f3e3e0acd172a6ed253fca1202904"}