{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2021-09-02", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2020-00552_2021-09-02.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=221571&W10_KEY=13823161&nTrefferzeile=22&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "5d6a6b8180a0350dc8d2dbd49df27ce3"}, "Scrapedate": "2026-04-06", "Num": [" VB.2020.00552"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 02.09.2021  VB.2020.00552"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 02.09.2021  VB.2020.00552"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 02.09.2021  VB.2020.00552"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/3. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Sozialhilfe | Sozialhilfe: \u00dcbernahme der Heimkosten. [Die Beschwerdegegnerin lehnte die (weitere) \u00dcbernahme der Heimkosten ab, weil sie es als zumutbar erachtete, dass die Beschwerdef\u00fchrerin in ein Heim mit Betriebsbewilligung wechselt, sodass die Heimkosten \u00fcber die Zusatz- bzw. Erg\u00e4nzungsleistungen gedeckt w\u00e4ren.] Soweit keine gegenteiligen Anhaltspunkte bestehen, ist im Allgemeinen davon auszugehen, dass sich unter Institutionen, die \u00fcber eine Betriebsbewilligung verf\u00fcgen, regelm\u00e4ssig auch eine f\u00fcr Personen mit besonderen Pflegebed\u00fcrfnissen geeignete finden l\u00e4sst. Es ist nicht ersichtlich, dass der Beschwerdef\u00fchrerin ein Wechsel der Pflegeinstitution nicht zugemutet werden kann, bzw. ein solcher \u2013 aus medizinischer Sicht \u2013 nicht vertretbar erscheine, zumal es Einrichtungen gibt, welche spezifisch f\u00fcr die Langzeitbetreuung von Personen mit psychischen Leiden eingerichtet sind (E. 3.3).  Von der anwaltlich vertretenen sowie verbeist\u00e4ndeten Beschwerdef\u00fchrerin konnte im Rahmen ihrer Begr\u00fcndungs- bzw. Substanziierungspflicht erwartet werden, dass sie darlegt, inwiefern ein anderes Pflegeheim f\u00fcr die von ihr geltend gemachten Schwierigkeiten bei ihrer Pflege und Betreuung ungeeignet w\u00e4re. Da daf\u00fcr keine Hinweise bestehen, war weder die Beschwerdegegnerin noch die Vorinstanz gehalten, weitere Sachverhaltsabkl\u00e4rungen zu treffen (E. 3.4). Verzicht auf weitere Beweiserhebungen (E. 3.5).  Keine Verletzung des (Geh\u00f6rs-)Anspruchs, sich zur Sache zu \u00e4ussern (E. 4).  Gew\u00e4hrung UP / Abweisung URB. Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "06.04.2026 22:25:41", "Checksum": "4799a04c15cf3cb4ceb01da00ba51a14"}