{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2020-12-22", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2020-00596_2020-12-22.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=220901&W10_KEY=13823204&nTrefferzeile=80&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "4ef3cce87630dd479b841a1cdcc272d6"}, "Scrapedate": "2026-04-06", "Num": [" VB.2020.00596"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 22.12.2020  VB.2020.00596"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 22.12.2020  VB.2020.00596"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 22.12.2020  VB.2020.00596"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Submission | Zul\u00e4ssigkeit des freih\u00e4ndigen Verfahrens; Ankn\u00fcpfen am Vorhandensein einer bereits erbrachten Leistung. Gem\u00e4ss \u00a7 10 Abs. 1 lit.  f SubmV kann ein Auftrag unabh\u00e4ngig vom Auftragswert ausnahmsweise freih\u00e4ndig vergeben werden, wenn Leistungen zur Ersetzung, Erg\u00e4nzung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen der urspr\u00fcnglichen Anbieterin oder dem urspr\u00fcnglichen Anbieter vergeben werden m\u00fcssen, weil einzig dadurch die Austauschbarkeit mit schon vorhandenem Material oder Dienstleistungen gew\u00e4hrleistet ist (E. 7). An die Zul\u00e4ssigkeit solcher Folgebeschaffungen sind zum einen gewisse Anforderungen hinsichtlich der zugrunde liegenden Erstbeschaffung gekn\u00fcpft. So wird vorausgesetzt, dass bei der seinerzeitigen Vergabe die Regeln der Verfahrenswahl eingehalten wurden. (...) Ferner muss ein ausreichender sachlicher und zeitlicher Zusammenhang zwischen Erst- und Folgebeschaffung bestehen (E. 7.1).  Wo die Ausnahmeregelung am Vorhandensein einer bereits erbrachten Leistung ankn\u00fcpft, sei diese nun urheberrechtlich gesch\u00fctzt (lit. c) oder nicht (lit. f), muss deren Bedeutung sodann in einem vern\u00fcnftigen Gr\u00f6ssenverh\u00e4ltnis zu derjenigen der Folgeleistung stehen. Mit Bezug auf \u00a7 10 Abs. 1 lit. f SubmV ergibt sich dies aus der Beschr\u00e4nkung auf Leistungen zur \"Ersetzung, Erg\u00e4nzung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen\". Abgesehen vom hier nicht interessierenden Ersatz einer Leistung geht es demnach um eine Zusatzleistung zu einer in ihrer Bedeutung \u00fcberwiegenden Hauptleistung (E. 7.2). Von einer bloss untergeordneten Bedeutung der Folgebeschaffung kann keine Rede sein (E. 7.2.1). Gutheissung und R\u00fcckweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "06.04.2026 23:21:54", "Checksum": "7030ec19ca6c5460b02399739504e2df"}