{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2021-04-01", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2020-00604_2021-04-01.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=221172&W10_KEY=13823163&nTrefferzeile=98&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "848d9e0aada42ca7ba7dded34da03b9c"}, "Scrapedate": "2026-04-06", "Num": [" VB.2020.00604"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 01.04.2021  VB.2020.00604"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 01.04.2021  VB.2020.00604"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 01.04.2021  VB.2020.00604"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "4. Abteilung/4. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Aufenthaltsbewilligung | [Nichtverl\u00e4ngerung der Aufenthaltsbewilligung wegen Schuldenwirtschaft und Straff\u00e4lligkeit] Die Verschuldung des Beschwerdef\u00fchrers ist ihm insbesondere aufgrund seines Festhaltens an seiner offensichtlich nicht eintr\u00e4glichen beruflichen Selbst\u00e4ndigkeit qualifiziert vorzuwerfen. Zudem ist zu ber\u00fccksichtigen, dass der Beschwerdef\u00fchrer in den vergangenen 21 Jahren fortgesetzt straff\u00e4llig wurde. Der Widerrufsgrund von Art. 62 Abs. 1 lit. c AIG ist erf\u00fcllt (E. 4). Aufgrund seiner langen Aufenthaltsdauer stellt die Nichtverl\u00e4ngerung seiner Aufenthaltsbewilligung eine besondere H\u00e4rte f\u00fcr ihn dar. Dazu kommt, dass seine Wegweisung den Interessen seiner (j\u00fcngeren) Kinder widerspricht, gemeinsam mit beiden Elternteilen aufzuwachsen. Insgesamt verm\u00f6gen die privaten Interessen des Beschwerdef\u00fchrers an einem weiteren Verbleib in der Schweiz das \u00f6ffentliche Interesse an seiner Wegweisung, welches vor allem aufgrund seiner schwerwiegenden Schuldenwirtschaft und auch aufgrund seiner Straff\u00e4lligkeit besteht, jedoch nicht aufzuwiegen (E. 5). Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "06.04.2026 22:18:32", "Checksum": "bc6bb1eb7a78e7839c14f069c3ba2455"}