{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2021-01-14", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2020-00613_2021-01-14.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=220951&W10_KEY=13823204&nTrefferzeile=43&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "567151bfaffb5a8b0685095108b3a77b"}, "Scrapedate": "2026-04-06", "Num": [" VB.2020.00613"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 14.01.2021  VB.2020.00613"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 14.01.2021  VB.2020.00613"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 14.01.2021  VB.2020.00613"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Baubewilligung | Erstellung einer Dachzinne mit Pergola; Dachaufbauten. \u00c4nderungen oder Erg\u00e4nzungen eines Antrags sind lediglich innerhalb der Beschwerdefrist m\u00f6glich. Nach Fristablauf k\u00f6nnen die gestellten Antr\u00e4ge nur noch im Sinne eines Teilr\u00fcckzugs auf ein \"Minus\" reduziert werden (E. 1.2.2). Gem\u00e4ss der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung kann ein Nachbar Fehler des Baubewilligungsverfahrens \u2013 \u00f6ffentliche Bekanntmachung des Bauvorhabens, \u00f6ffentliche Auflage der Baugesuchsunterlagen, Aussteckung des Bauvorhabens, Vollst\u00e4ndigkeit der Baupl\u00e4ne \u2013 nur dann r\u00fcgen, wenn sie sich nachteilig auf seine Rechts- bzw. Interessenwahrung auswirken (E. 3.2). In den Pl\u00e4nen sind gen\u00fcgend Angaben enthalten, um das Bauvorhaben zu pr\u00fcfen und \u00fcberpr\u00fcfen (E. 3.3). Unter Dachaufbauten gem\u00e4ss \u00a7 292 lit. a PBG sind Bauteile zu verstehen, welche wie Lukarnen oder \u00c4hnliches oberhalb der Dachhaut in Erscheinung treten beziehungsweise die Dachfl\u00e4che nach aussen durchstossen. Das Sonnendeck ist b\u00fcndig mit der Dachhaut und daher keine Dachaufbaute (E. 4.2). Kleinere offene Sicherungsgel\u00e4nder k\u00f6nnen als kleine technisch bedingte Aufbauten von der Drittelsregel ausgenommen werden (E. 4.3). Die Pergola vergr\u00f6ssert das Geb\u00e4ude optisch und ist auch nach der Rechtsprechung der Vorinstanz an das Drittel von Dachaufbauten anrechenbar (E. 4.4). Das Bauprojekt ordnet sich rechtsgen\u00fcgend ein (E. 5). Teilweise Gutheissung; teilweiser R\u00fcckzug; im \u00dcbrigen Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "06.04.2026 23:22:44", "Checksum": "77633c20581ee8fb9ffe246403b93bf0"}