{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2021-01-14", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2020-00635_2021-01-14.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=220955&W10_KEY=13823204&nTrefferzeile=40&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "c2fd3a8ac2ce91480f94b8f651cf5a00"}, "Scrapedate": "2026-04-06", "Num": [" VB.2020.00635"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 14.01.2021  VB.2020.00635"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 14.01.2021  VB.2020.00635"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 14.01.2021  VB.2020.00635"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Baubewilligung | Umgebungsgestaltung. Gem\u00e4ss der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung kann ein Nachbar Fehler des Baubewilligungsverfahrens nur dann r\u00fcgen, wenn sie sich nachteilig auf seine Rechts- bzw. Interessenwahrung auswirken. Dies ist vorliegend nicht der Fall (E. 3.2 f.). Die Baubeh\u00f6rden sind nicht berechtigt, \u00fcber etwas anderes zu entscheiden, als ihnen mit dem Baugesuch unterbreitet worden ist. \u00a7 326 PBG untersagt die Ausf\u00fchrung bewilligungspflichtiger, jedoch nicht bewilligter Vorhaben. Daraus leitet sich die Pflicht des Bauherrn ab, sich an eine erteilte Bewilligung zu halten. Er muss, wenn er Abweichungen von der Baubewilligung beabsichtigt, im daf\u00fcr vorgeschriebenen Verfahren eine erneute beziehungsweise ge\u00e4nderte Bewilligung einholen (E. 3.4). Die Umgegebungsgestaltung ordnet sich rechtsgen\u00fcgend ein (E. 4). Ein Versp\u00e4tungsschaden, der entsteht, wenn die Erteilung einer Baubewilligung wegen einer ungerechtfertigten Nachbarbeschwerde verz\u00f6gert wird, kann nicht als Parteientsch\u00e4digung geltend gemacht werden (E. 5). Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "06.04.2026 23:22:49", "Checksum": "68936f0e8a5d0873f90aa815e74bccfd"}