{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2020-12-23", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2020-00656_2020-12-23.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=220905&W10_KEY=13823204&nTrefferzeile=78&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "2aec7f989d5a5ff4d6a1b5236b2a5fa1"}, "Scrapedate": "2026-04-06", "Num": [" VB.2020.00656"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 23.12.2020  VB.2020.00656"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 23.12.2020  VB.2020.00656"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 23.12.2020  VB.2020.00656"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/Einzelrichter"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Disziplinarstrafe | Disziplinarstrafe: R\u00fcckweisung zur genaueren Abkl\u00e4rung des Sachverhalts. Der Beschwerdef\u00fchrer wehrt sich gegen die R\u00fcckweisung der Vorinstanz zur genaueren Abkl\u00e4rung des Sachverhalts im Zusammenhang mit einer Disziplinarverf\u00fcgung, mit welcher dem Beschwerdef\u00fchrer nach einem Gerangel drei Tage Arrest auferlegt wurden und es fraglich blieb, ob der Beschwerdef\u00fchrer zu diesem Vorfall aufgewiegelt oder provoziert habe. Eintretensfrage, da R\u00fcckweisungsentscheid angefochten ist (E. 1.4). Die Beschwerde richtet sich einzig gegen die R\u00fcckweisung der Sache zur Abkl\u00e4rung. Die Gutheissung der Beschwerde durch das Verwaltungsgericht k\u00f6nnte somit sofort einen Endentscheid herbeif\u00fchren und insbesondere ein vermutlich weitl\u00e4ufiges Beweisverfahren vermeiden. Es rechtfertigt sich daher, auf die Beschwerde einzutreten (E. 1.4.6). Somit ist zu pr\u00fcfen, ob die R\u00fcckweisung zu Recht erfolgte (E. 3.1). Ob es sich um einen v\u00f6llig grundlosen Angriff handelte oder eine gewisse Vorgeschichte zwischen dem Beschwerdef\u00fchrer und dem Mith\u00e4ftling mit hineinspielte, ist als wesentliches Sachverhaltselement zu qualifizieren, welches jedoch bis anhin nicht weiter abgekl\u00e4rt wurde, weshalb weitere Abkl\u00e4rungen angezeigt scheinen (E. 3.2). Dem Beschwerdef\u00fchrer w\u00e4re sodann im Rekursverfahren die unentgeltliche Rechtsvertretung zu gew\u00e4hren gewesen (E. 3.5), weshalb die Beschwerde in diesem Punkt gutzuheissen ist. Gew\u00e4hrung UP/URB (E. 4.2-4). Teilweise Gutheissung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "06.04.2026 23:21:57", "Checksum": "f81c35cfc95f79bff4581dae38708771"}