{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2021-05-19", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2020-00673_2021-05-19.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=221294&W10_KEY=13823163&nTrefferzeile=13&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "454fbae9fc4ae5db9f40eb59c87a9f20"}, "Scrapedate": "2026-04-06", "Num": [" VB.2020.00673"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 19.05.2021  VB.2020.00673"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 19.05.2021  VB.2020.00673"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 19.05.2021  VB.2020.00673"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Submission | Submissionsverfahren betreffend die Erstellung einer Photovoltaik-Anlage: Bewertung/Gewichtung der Zuschlagskriterien. Zuschlagskriterien dienen zur Bewertung des Preis-Leistungs-Verh\u00e4ltnisses im Hinblick auf die Ermittlung des wirtschaftlich g\u00fcnstigsten Angebots (\u00a7 33 SubmV). Gem\u00e4ss der \u00a7 13 Abs. 1 lit. m und Abs. 2 SubmV sind die Zuschlagskriterien mit ihrer Rangordnung oder Gewichtung in der Ausschreibung beziehungsweise in den Ausschreibungsunterlagen bekannt zu machen. Die Vergabebeh\u00f6rden verf\u00fcgen bei der Festlegung der Zuschlagskriterien sowie beim Urteil dar\u00fcber, welches Angebot anhand der Zuschlagskriterien das wirtschaftlich g\u00fcnstigste sei, \u00fcber einen erheblichen Beurteilungsspielraum (E.3.1).  Aus dem Grundsatz von Treu und Glauben ergibt sich die Obliegenheit der Anbietenden, gewisse M\u00e4ngel auch ausserhalb eines formellen Beschwerdeverfahrens m\u00f6glichst fr\u00fchzeitig zu beanstanden, um einen unn\u00f6tigen Verfahrensaufwand zu vermeiden. Angesichts des Zeitdrucks und der beschr\u00e4nkten Rechtskenntnisse der Anbietenden sowie aufgrund der m\u00f6glichen Furcht vor der Verringerung der Chancen im Vergabeverfahren sind dabei keine strengen Anforderungen an die Anbietenden zu stellen. Mehrere R\u00fcgen der Beschwerdef\u00fchrerin erweisen sich als versp\u00e4tet (E.3.3).  Derselbe Leistungsaspekt eines Angebots kann bei der Zuschlagsbewertung grunds\u00e4tzlich nur einmal ber\u00fccksichtigt werden, entweder beim Preis, bei der Qualit\u00e4t oder bei einem Zuschlagskriterium zur Wirtschaftlichkeit der Angebote (E.3.5). F\u00fcr die Bestimmung der Preisspanne ist die tats\u00e4chlich infrage kommende Bandbreite m\u00f6glicher Werte zu ber\u00fccksichtigen. Welche Bandbreite realistischerweise erwartet werden kann, ist von der infrage stehenden Beschaffung abh\u00e4ngig. Wird die Bandbreite (Preisspanne) erst nach dem Vorliegen der Angebote festgelegt, k\u00f6nnen auch die tats\u00e4chlich offerierten, ernsthaften Preise als Anhaltspunkte ber\u00fccksichtigt werden (E.4.6). Die gew\u00e4hlte Preisspanne von 30 % scheint als durchaus realistisch,jedenfalls aber als vertretbar. Die Bewertung der Zuschlagskriterien ist nicht zu beanstanden.\r\rAbweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "06.04.2026 22:22:26", "Checksum": "5d90569860fc4c91488ee82f3e167979"}