{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2021-07-15", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2020-00675_2021-07-15.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=221448&W10_KEY=13823162&nTrefferzeile=2&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "f4a14f4b9e7179b73a6c0bffe94eb85d"}, "Scrapedate": "2026-04-06", "Num": [" VB.2020.00675"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 15.07.2021  VB.2020.00675"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 15.07.2021  VB.2020.00675"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 15.07.2021  VB.2020.00675"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Vorentscheid betreffend Denkmalschutz | Vorentscheid betreffend Denkmalschutz. Das KOBI ist lediglich beh\u00f6rdenverbindlich. Es sieht auf dem strittigen Baugrundst\u00fcck eine gr\u00fcn schraffierte Fl\u00e4che vor, welche nicht \u00fcberbaut werden kann. Allerdings befindet sich das Baugrundst\u00fcck in der Kernzone, sodass von einer grunds\u00e4tzlichen \u00dcberbaubarkeit ausgegangen werden muss, sofern die Kernzonenbestimmungen nicht Gegens\u00e4tzliches beinhalten (E. 3.2). Eine akzessorische Nutzungsplankontrolle ist nach herrschender Lehre und Praxis nur in zwei Ausnahmef\u00e4llen m\u00f6glich. Dies ist zum einen der Fall, wenn sich die tats\u00e4chlichen Verh\u00e4ltnisse oder die gesetzlichen Voraussetzungen oder rechtlichen Verh\u00e4ltnisse seit Planerlass so erheblich ge\u00e4ndert haben, dass die Planung rechtswidrig geworden sein k\u00f6nnte und das Interesse an ihrer \u00dcberpr\u00fcfung bzw. Anpassung die entgegenstehenden Interessen der Rechtssicherheit und der Planbest\u00e4ndigkeit \u00fcberwiegt. Zum anderen kann der Plan \u00fcberpr\u00fcft werden, wenn sich die betroffene beschwerdeberechtigte Person beim Planerlass noch nicht \u00fcber die ihr auferlegten Beschr\u00e4nkungen Rechenschaft geben konnte und sie im damaligen Zeitpunkt objektiv keine M\u00f6glichkeit bzw. keinen Anlass hatte, ihre Interessen zu verteidigen (E. 3.3). Die Voraussetzungen f\u00fcr eine akzessorische Nutzungsplan\u00fcberpr\u00fcfung sind nicht gegeben (E. 3.4). Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "06.04.2026 22:24:24", "Checksum": "b2f912515707b0bd2dae7d0411d859e2"}