{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2021-03-31", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2020-00696_2021-03-31.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=221142&W10_KEY=13823165&nTrefferzeile=9&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "1e3c427b51fd4738a2d517d5a3fa7f31"}, "Scrapedate": "2026-04-06", "Num": [" VB.2020.00696"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 31.03.2021  VB.2020.00696"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 31.03.2021  VB.2020.00696"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 31.03.2021  VB.2020.00696"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/3. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Sozialhilfe | Sozialhilfe: Einstellung wegen Zweifel an der Bed\u00fcrftigkeit.  Der Beschwerdef\u00fchrer reichte die von der Beschwerdegegnerin verlangten Unterlagen zu seinen finanziellen Verh\u00e4ltnissen nur teilweise ein. Insbesondere reichte der Beschwerdef\u00fchrer die Kontoausz\u00fcge zu seinem Postkonto nicht vollst\u00e4ndig ein. Da dieses Postkonto der Beschwerdegegnerin bis Dezember 2019 verschwiegen worden war und darauf verheimlichte Einnahmen flossen, erweckt die erneute Verheimlichung des Kontostands in der Tat erhebliche Zweifel an der Bed\u00fcrftigkeit des Beschwerdef\u00fchrers. Die Zweifel werden zudem dadurch best\u00e4rkt, dass der Beschwerdef\u00fchrer vor Verwaltungsgericht zwar die Kontoausz\u00fcge der Migros-Bank bis Januar 2020 eingereicht hat, sich indessen zur Existenz und zum Kontostand des Postkontos nicht mit einem Wort \u00e4usserte. Damit ist der Beschwerdef\u00fchrer seiner Mitwirkungspflicht nicht (vollst\u00e4ndig) nachgekommen, obwohl die Mitwirkung ihm durchaus zumutbar gewesen w\u00e4re und ihm die Verweigerung oder Einstellung der Leistungen im Fall unterlassener Mitwirkung angedroht worden war. Die Einstellung der wirtschaftlichen Hilfe erweist sich vorliegend als rechtm\u00e4ssig (E. 4.1\u20134.4). Abweisung UP/URB. Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "06.04.2026 22:20:44", "Checksum": "df5f0aff62f7e5de04a1311e74317c16"}