{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2020-12-16", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2020-00698_2020-12-16.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=220866&W10_KEY=13823205&nTrefferzeile=3&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "94431ff7d93726e24d6b6cb106862ced"}, "Scrapedate": "2026-04-06", "Num": [" VB.2020.00698"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 16.12.2020  VB.2020.00698"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 16.12.2020  VB.2020.00698"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 16.12.2020  VB.2020.00698"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "2. Abteilung/2. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Widerruf der Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA | [Widerruf der Aufenthaltsbewilligung wegen Scheineheverdacht] Der Ausgang des gegen den Beschwerdef\u00fchrer eingeleiteten Strafverfahrens ist nicht geeignet, das ausl\u00e4nderrechtliche Verfahren zu beeinflussen. Ob die Strafakten beizuziehen sind, ist anhand der Beweislage zu pr\u00fcfen (E. 3). Es liegen zahlreiche Indizien vor, die f\u00fcr das Vorliegen einer Scheinehe sprechen. So w\u00e4re der Beschwerdef\u00fchrer ohne die Heirat nicht zu einer Aufenthaltsbewilligung gekommen, an welcher er ein grosses Interesse hatte. Zu den Umst\u00e4nden des Kennenlernens liegen bloss sp\u00e4rliche und zudem widerspr\u00fcchliche Aussagen der Ex-Ehegatten vor. Die Ex-Frau des Beschwerdef\u00fchrers wurde zudem f\u00fcr die Heirat mit dem Beschwerdef\u00fchrer bezahlt und pflegte danach eine die Ehe konkurrenzierende Parallelbeziehung. Sie beteiligte sich offenbar aktiv an einer Organisation zur Vermittlung von Scheinehen, wobei drei betroffene Scheinehe-Frauen aussagten, die Ex-Frau des Beschwerdef\u00fchrers h\u00e4tte ihnen selber gesagt, bei ihrer Ehe mit dem Beschwerdef\u00fchrer handle es sich um eine Scheinehe. Auf den Beizug der Strafakten kann damit verzichtet werden (E. 5). Dem Beschwerdef\u00fchrer gelingt es nicht, am bestehenden Scheineheverdacht hinreichende Zweifel zu wecken. Der Widerruf der Aufenthaltsbewilligung ist zu best\u00e4tigen (E. 6). Die Aufenthaltsbeendende Massnahme ist auch verh\u00e4ltnism\u00e4ssig (E. 7). Abweisung uP/uRB. Abweisung der Beschwerde."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "06.04.2026 23:21:50", "Checksum": "e9af6c2fe5a89949755b43b312bbcf87"}