{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2020-12-02", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2020-00715_2020-12-02.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=220814&W10_KEY=13823205&nTrefferzeile=45&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "d29d5381cf8ac7f6a85dc20c5f240f85"}, "Scrapedate": "2026-04-06", "Num": [" VB.2020.00715"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 02.12.2020  VB.2020.00715"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 02.12.2020  VB.2020.00715"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 02.12.2020  VB.2020.00715"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "2. Abteilung/2. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Familiennachzug | Familiennachzug: Nachweis des elterlichen Sorgerechts. Als ungeschriebene Voraussetzung f\u00fcr den Familiennachzug muss dem nachziehenden Elternteil das Sorgerecht \u00fcber das Kind zukommen (E. 2.1). Vorliegend wurden die von der Beschwerdef\u00fchrerin eingereichten Zivilstandsdokumente einem Vertrauensanwalt der Schweizer Botschaft in Bangladesch unterbreitet. Dieser erkl\u00e4rte, das Affidavit, wonach sich der Kindsvater einverstanden erkl\u00e4re, dass sein Sohn zu seiner Mutter in die Schweiz ziehe, sei als Sorgerechtsnachweis ungen\u00fcgend. Die Mutter m\u00fcsse einem Familiengericht die Zuteilung der elterlichen Sorge beantragen. Im Beschwerdeverfahren reichte die Beschwerdef\u00fchrerin erneut ein Affidavit ein, welches dieselbe Erkl\u00e4rung des Vaters enth\u00e4lt und von einem Senior Judicial Magistrate genehmigt wurde (E. 2.2). In Bangladesch ist auf Fragen der elterlichen Sorge islamisches Recht anzuwenden, wenn die Beteiligten (wie hier) Muslime sind. Der Vater ist alleiniger gesetzlicher Vertreter des Kinds. Der Mutter steht die tats\u00e4chliche Personensorge zu, welche auch nach einer eventuellen Scheidung vom Vater fortbesteht. Soll von diesen Regeln abgewichen werden, muss die Mutter einen entsprechenden Antrag bei einem Familiengericht stellen. Dies ist vorliegend nicht geschehen, weshalb die Mutter weiterhin nicht \u00fcber das elterliche Sorgerecht verf\u00fcgt (E. 2.3). Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "06.04.2026 23:20:59", "Checksum": "fafc32ce446d5e320d8597c8cb74fd0d"}