{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2021-03-18", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2020-00727_2021-03-18.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=221110&W10_KEY=13823165&nTrefferzeile=30&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "cfc4df1a899ebeee6aeae57226fb5fd8"}, "Scrapedate": "2026-04-06", "Num": [" VB.2020.00727"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 18.03.2021  VB.2020.00727"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 18.03.2021  VB.2020.00727"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 18.03.2021  VB.2020.00727"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "4. Abteilung/4. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Aufenthaltsbewilligung f\u00fcr Rentnerin | [Die 1949 geborene iranische Staatsangeh\u00f6rige ersucht um Bewilligung der Einreise und des Aufenthalts zur erwerbslosen Wohnsitznahme in der Schweiz, wo ihre Tochter und ihre Enkelin leben.] Der Beschwerdef\u00fchrerin ist zugutezuhalten, dass sie sich seit 20 Jahren jedes Jahr f\u00fcr mehrere Wochen bzw. Monate in der Schweiz aufgehalten hat. Der Zweck ihrer Aufenthalte bestand jedoch vorwiegend darin, ihre Tochter und ihre Enkelin zu besuchen. Zwar hat sie w\u00e4hrend ihrer Aufenthalte in der Schweiz auch Kontakte zu anderen Personen gekn\u00fcpft; es ist aber fraglich, wie intensiv diese Kontakte tats\u00e4chlich sind. So ist bereits unklar, wie sich die Beschwerdef\u00fchrerin in der Schweiz verst\u00e4ndigt, da sie offenbar nur sehr wenig Deutsch spricht. Insgesamt erweist sich der Schluss von Beschwerdegegner und Vorinstanz, die Beschwerdef\u00fchrerin verf\u00fcge nicht \u00fcber besondere pers\u00f6nliche Beziehungen zur Schweiz, zumindest nicht als rechtsverletzend (E. 3.5). Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "06.04.2026 22:20:18", "Checksum": "df0ff1b4a7f3dff077911638c883bb46"}