{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2021-02-24", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2020-00732_2021-02-24.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=221054&W10_KEY=13823165&nTrefferzeile=69&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "2de1b74832726ec09d2ef2f61f09845d"}, "Scrapedate": "2026-04-06", "Num": [" VB.2020.00732"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 24.02.2021  VB.2020.00732"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 24.02.2021  VB.2020.00732"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 24.02.2021  VB.2020.00732"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "2. Abteilung/2. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Widerruf der Aufenthaltsbewilligung | Bewilligungswiderruf wegen Sozialhilfeabh\u00e4ngigkeit. [Die vietnamesische Beschwerdef\u00fchrerin bezog w\u00e4hrend ihres jahrzehntelangen Aufenthalts in der Schweiz jahrelang und in erheblichem Umfang Sozialhilfe, weshalb ihre Aufenthaltsbewilligung widerrufen wurde. Vor Verwaltungsgericht machte sie unter anderem geltend, sich mit Hilfe einer Aushilfsstelle, ihres Sohnes und ihres Verlobten von der Sozialhilfe gel\u00f6st zu haben.] Kognition des Verwaltungsgerichts (E. 1). Voraussetzungen eines Bewilligungswiderrufs wegen Sozialhilfeabh\u00e4ngigkeit (E. 2). Die Beschwerdef\u00fchrerin ging nach ihrer Einreise nur kurzfristig einer Erwerbst\u00e4tigkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt nach und musste ab Januar 2001 fast ununterbrochen von der Sozialhilfe unterst\u00fctzt werden, ohne dass dies durch Betreuungspflichten gegen\u00fcber ihren fr\u00fch fremdplatzierten Kindern oder gesundheitliche Einschr\u00e4nkungen erkl\u00e4rbar ist. Auch ihre j\u00fcngst unter dem Druck des h\u00e4ngigen Bewilligungsverfahrens erfolgte Losl\u00f6sung erscheint nicht nachhaltig, zumal sie weiterhin \u00fcber keine existenzsichernden Eink\u00fcnfte verf\u00fcgt und zweifelhaft erscheint, ob ihr Verlobter oder ihre Kinder sie dauerhaft alimentieren k\u00f6nnen und wollen (E. 3.1 ff.). Zumutbarkeit einer Reeintegration in Vietnam, nachdem die Integration der Beschwerdef\u00fchrerin trotz jahrzehntelangem Aufenthalt weit hinter \u00fcblichen Integrationserwartungen zur\u00fcckgeblieben ist und keine grundrechtlich gesch\u00fctzten Beziehungen ersichtlich sind (E. 3.4). Verneinung eines schwerwiegenden pers\u00f6nlichen H\u00e4rtefalls und Begegnung einer allf\u00e4lligen Suizidgefahr beim Wegweisungsvollzug (E. 4). Ausgangsgem\u00e4sse Regelung der Kosten- und Entsch\u00e4digungsfolgen, Gew\u00e4hrung der unentgeltlichen Rechtspflege und Rechtsmittelbelehrung (E. 5-7). Teilweise Gutheissung (Gutheissung der Beschwerde bez\u00fcglich der Gew\u00e4hrung der unentgeltlichen Rechtspflege, ansonsten Beschwerdeabweisung)."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "06.04.2026 22:19:31", "Checksum": "d358c6c1999f8e42b8a937773636a697"}