{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2021-02-09", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2020-00744_2021-02-09.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=221017&W10_KEY=13823165&nTrefferzeile=95&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "4a1b57bced55a80f5d12a558d1980b05"}, "Scrapedate": "2026-04-06", "Num": [" VB.2020.00744"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 09.02.2021  VB.2020.00744"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 09.02.2021  VB.2020.00744"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 09.02.2021  VB.2020.00744"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/Einzelrichter"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Sozialhilfe | Sozialhilfe Erwerbsunkosten sind im Rahmen von situationsbedingten Leistungen zu \u00fcbernehmen, wenn die T\u00e4tigkeit den Zielen der Sozialhilfe dient. \u00dcbernommen werden insbesondere Mehrkosten f\u00fcr die ausw\u00e4rtige Verpflegung, die \u00f6ffentlichen Verkehrsmittel oder die privaten Motorfahrzeuge, wenn das Fahrziel nicht auf zumutbare Weise mit den \u00f6ffentlichen Verkehrsmitteln erreicht werden kann (E. 3.2). Die kommunale Regelung, wonach eine Mahlzeitenentsch\u00e4digung nur bei einer Arbeitszeit von mindestens acht Stunden pro Tag ausgerichtet wird, weicht in unzul\u00e4ssiger Weise von den SKOS-Richtlinien ab. Ob eine Mahlzeitenentsch\u00e4digung auszurichten ist, h\u00e4ngt nicht allein von der Arbeitsdauer ab, sondern insbesondere davon, ob eine ausw\u00e4rtige Hauptmahlzeit eingenommen wird. Dem Beschwerdef\u00fchrer ist f\u00fcr jene Arbeitseins\u00e4tze, die l\u00e4nger als f\u00fcnf Stunden dauerten und sich \u00fcber den Zeitraum einer Hauptmahlzeit erstreckten, eine entsprechende Entsch\u00e4digung auszurichten (E. 4.2). Keine Entsch\u00e4digung f\u00fcr erh\u00f6hten Nahrungsbedarf (E. 4.3). Aufgrund seiner Arbeitszeiten ist der Beschwerdef\u00fchrer auf ein Auto angewiesen, um rechtzeitig zu seiner Arbeitsstelle zu gelangen (E. 4.4.1). Nachdem der Beschwerdef\u00fchrer das Auto ohne R\u00fccksprache mit der Beschwerdegegnerin gekauft und bez\u00fcglich der mit der Ben\u00fctzung des Fahrzeugs verbundenen Kosten keine Belege zu den Akten gereicht hat, ist im Ergebnis nicht zu beanstanden, dass die Beschwerdegegnerin bislang keine entsprechenden Erwerbsunkosten \u00fcbernommen hat (E. 4.4.3 f.). Gew\u00e4hrung der unentgeltlichen Prozessf\u00fchrung f\u00fcr den Beschwerdef\u00fchrer (E. 6.3). Teilweise Gutheissung der Beschwerde."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "06.04.2026 22:19:05", "Checksum": "570cbb94930b24b453427bc13f35df8a"}