{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2021-04-08", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2020-00748_2021-04-08.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=221192&W10_KEY=13823163&nTrefferzeile=84&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "2b8865ccc6472ac24e101aab6285d329"}, "Scrapedate": "2026-04-06", "Num": [" VB.2020.00748"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 08.04.2021  VB.2020.00748"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 08.04.2021  VB.2020.00748"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 08.04.2021  VB.2020.00748"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Baubewilligung | Ersatz Fenster in Kernzone und Inventar von \u00fcberkommunaler Bedeutung. Hat die kommunale Beh\u00f6rde ihren Beurteilungsspielraum nicht wahrgenommen bzw. einen strittigen Punkt weder in der Baubewilligung noch in der Rekursantwort begr\u00fcndet, kann das Baurekursgericht eigenes Ermessen wie die erstinstanzliche Beh\u00f6rde aus\u00fcben. Hat die \u00f6rtliche Baubeh\u00f6rde ihren Einordnungsentscheid in dieser Weise unzureichend begr\u00fcndet, so ist die Rekursinstanz nicht nur berechtigt, sondern verpflichtet, die Einordnung des Bauvorhabens im Licht der erhobenen R\u00fcgen uneingeschr\u00e4nkt, das heisst unter Einsatz ihrer vollen Kognition, zu \u00fcberpr\u00fcfen (E. 3.2). Zur Wahrung der guten Gesamtwirkung des Ortsbilds erscheint die Verwendung des gleichen Materials weniger wichtig als in der Denkmalpflege. Soweit mit modernen Baumaterialien wie Aluminium das bisherige Erscheinungsbild der Fenster, die entsprechenden \u00e4sthetischen Anforderungen sowie die Schutzziele eingehalten werden k\u00f6nnen, kann eine Materialvorgabe unverh\u00e4ltnism\u00e4ssig erscheinen. Vorgaben \u00fcber die Verwendung authentischer, historisch korrekter Materialien sind deshalb nur dann zul\u00e4ssig, wenn eine andere Materialisierung optisch von diesen unterscheidbar ist (E. 4.3). Holzfenster verwittern schneller und in anderer Form als Aluminiumfenster, weshalb sie sich mit der Zeit optisch von Aluminiumfenstern unterscheiden (E. 4.4). F\u00fcr die Wirkung der Fenster ist massgebend, ob die Sprossen innen, aussen oder zwischen den Fenstern liegen. Auch kleinere Details k\u00f6nnen das Gesamtbild einer Baute negativ beeintr\u00e4chtigen (E. 4.5.2). Kein Anspruch auf Gleichbehandlung im Unrecht (E. 4.6). Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "06.04.2026 22:21:00", "Checksum": "50ae77335bacff1c8ccaa70fc70ab4d5"}