{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2020-11-11", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2020-00751_2020-11-11.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=220756&W10_KEY=13823205&nTrefferzeile=93&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "ad8d90c6064b11e7f2a2740ce2ba16cc"}, "Scrapedate": "2026-04-06", "Num": [" VB.2020.00751"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 11.11.2020  VB.2020.00751"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 11.11.2020  VB.2020.00751"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 11.11.2020  VB.2020.00751"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "2. Abteilung/2. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Kurzaufenthaltsbewilligung | Verweigerung einer Kurzaufenthaltsbewilligung mangels Abh\u00e4ngigkeitsverh\u00e4ltnis. [Die 20-j\u00e4hrige Beschwerdef\u00fchrerin ist US-B\u00fcrgerin und lebte auf dem Campus einer US-Eliteuniversit\u00e4t, welchen sie wegen des Ausbruchs der Coronavirus-Pandemie verlassen musste. In der Folge zog sie zu ihren in der Schweiz lebenden Eltern und ersuchte hier um die Erteilung einer Kurzaufenthaltsbewilligung, da sie von ihren Eltern abh\u00e4ngig sei und ihr derzeit nicht zuzumuten sei, in ihrem Heimatland eine Wohnung zu suchen.] Die Beschwerdef\u00fchrerin verf\u00fcgt \u00fcber kein vorbestehendes Aufenthaltsrecht, weshalb ihr auch die aufschiebende Wirkung der Beschwerde kein prozedurales Aufenthaltsrecht zu verschaffen vermag (E. 1.2). Verzicht auf Aktenbeizug und Vernehmlassung (E. 1.3). Die Beschwerdef\u00fchrerin ist lediglich in finanzieller Hinsicht von ihren Eltern abh\u00e4ngig und steht damit in keinem konventionsrechtlich gesch\u00fctzten Abh\u00e4ngigkeitsverh\u00e4ltnis zu diesen (E. 2.1 ff.). Die globale COVID-19-Pandemie begr\u00fcndet vorliegend kein dauerndes Vollzugshindernis oder Grundlage f\u00fcr eine ermessensweise Bewilligungserteilung, da die Beschwerdef\u00fchrerin keiner Risikogruppe angeh\u00f6rt, eine ad\u00e4quate medizinische Versorgung auch in ihrem Heimatland sichergestellt ist und die derzeitige Gef\u00e4hrdungslage in der Schweiz und in den USA vergleichbar sind (E. 2.5). Regelung der Kosten- und Entsch\u00e4digungsfolgen sowie Rechtsmittelbelehrung (E. 3 und 4). Beschwerdeabweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "06.04.2026 23:19:59", "Checksum": "d0e570149b0f35e88360d3dfb15ad45f"}