{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2021-11-11", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2020-00762_2021-11-11.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=221822&W10_KEY=13823158&nTrefferzeile=91&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "190c7a0dccfa8d6ec233e8a45df7e129"}, "Scrapedate": "2026-04-06", "Num": [" VB.2020.00762"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 11.11.2021  VB.2020.00762"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 11.11.2021  VB.2020.00762"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 11.11.2021  VB.2020.00762"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "4. Abteilung/4. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "K\u00fcndigung | [K\u00fcndigung wegen eines Arbeitsplatzkonflikts und nach einer als \"Whistleblowing\" bezeichneten internen Meldung von Missst\u00e4nden.] Im K\u00fcndigungszeitpunkt bestand im Umfeld der Klinik f\u00fcr Herzchirurgie ein Konflikt, der nicht mit milderen Mitteln als der Aufl\u00f6sung einzelner Anstellungsverh\u00e4ltnisse h\u00e4tte beruhigt werden k\u00f6nnen (zum ganzen Sachverhalt E. 5 sowie E. 6.1).  Die Spitaldirektion ergriff nicht rechtzeitig geeignete Massnahmen, um den Konflikt an der Klinik zu beruhigen. Dennoch durfte sie das Anstellungsverh\u00e4ltnis mit dem Beschwerdef\u00fchrer aufl\u00f6sen, nachdem dieser ab dem Fr\u00fchjahr 2020 eine eigentliche Kampagne gegen Mitarbeitende gef\u00fchrt hatte, die er zu den Vertrauten des Klinikdirektors z\u00e4hlte (E. 6.2).  Dem Beschwerdef\u00fchrer brauchte keine Bew\u00e4hrungsfrist angesetzt zu werden, da diese Massnahme den Konflikt nicht h\u00e4tte beruhigen k\u00f6nnen (E. 7).  Nachdem dem Beschwerdef\u00fchrer nach dem Scheitern der Vergleichsgespr\u00e4che die M\u00f6glichkeit gew\u00e4hrt worden war, sich zu den Gr\u00fcnden f\u00fcr die K\u00fcndigungsabsicht zu \u00e4ussern, liegt auch keine Geh\u00f6rsverletzung vor (E. 8).  Bei einer Einstellung im Amt entf\u00e4llt der Anspruch auf \u00e4rztliche Zusatzhonorare (E. 10).  Der Antrag um \"Gutschreibung\" des Ferien- und \u00dcberstundensaldos wurde nicht begr\u00fcndet, insofern ist auf die Beschwerde deshalb nicht einzutreten (E. 11). Abweisung der Beschwerde, soweit darauf einzutreten ist."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "06.04.2026 22:16:33", "Checksum": "a3280fa95ebaf52b217a2c8c4dc323f6"}