{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2021-04-01", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2020-00767_2021-04-01.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=221202&W10_KEY=13823163&nTrefferzeile=94&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "95304a0224fed2036db1ea3af1dc33c2"}, "Scrapedate": "2026-04-06", "Num": [" VB.2020.00767"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 01.04.2021  VB.2020.00767"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 01.04.2021  VB.2020.00767"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 01.04.2021  VB.2020.00767"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "4. Abteilung/4. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Widerruf der Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA | [Widerruf der Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA zufolge Scheinehe] Der Beschwerdef\u00fchrer hat aufgrund der Ehe mit seiner hier niedergelassenen italienischen Ehefrau grunds\u00e4tzlich einen Aufenthaltsanspruch. Dieser steht jedoch unter dem Vorbehalt des Rechtsmissbrauchs, worunter unter anderem die Scheinehe f\u00e4llt (E. 4.1 f.). Insbesondere aufgrund des grossen Altersunterschieds von 33 Jahren, der Unwissensheit des Beschwerdef\u00fchrers \u00fcber die Erwerbst\u00e4tigkeit, die Kinder und die Enkelkinder seiner Ehefrau sowie aufgrund der zeitlichen Abl\u00e4ufe l\u00e4sst die Indizienlage einzig den Schluss zu, dass der Beschwerdef\u00fchrer die Ehe allein aus ausl\u00e4nderrechtlichen Motiven einging  (E. 5.1 f.). Was der Beschwerdef\u00fchrer dagegen vorbringt, vermag daran keine berechtigten Zweifel zu erwecken (E. 5.3). Der Widerruf erweist sich sodann als verh\u00e4ltnism\u00e4ssig (E. 6). Dem Beschwerdef\u00fchrer ist ein Wegweisungsvollzug nach Kabul zumutbar, da er jung und gesund ist und seine Mutter dort \u00fcber ein Haus verf\u00fcgt, wo sie gemeinsam mit dem Bruder des Beschwerdef\u00fchrers wohnt (E. 8.2).  Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "06.04.2026 22:18:41", "Checksum": "ef90f93a53a54ecf5337048094ffae7b"}