{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2022-11-29", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2020-00800_2022-11-29.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=222868&W10_KEY=13823148&nTrefferzeile=24&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "423a5464c0749f70e96a5a3e4ff40341"}, "Scrapedate": "2026-04-06", "Num": [" VB.2020.00800"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 29.11.2022  VB.2020.00800"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 29.11.2022  VB.2020.00800"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 29.11.2022  VB.2020.00800"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Verzicht auf Unterschutzstellung | Denkmalschutz: Legitimation zur Verbandsbeschwerde; Substanzerhalt bei Unterschutzstellung aufgrund des Situationswerts. Die Legitimation eines Verbandes ist auch in F\u00e4llen zu bejahen, bei welchen die Nichtinventarisierung als willk\u00fcrlich zu beurteilen ist (E. 5.2). Bei dem streitbetroffenen Geb\u00e4ude, bei dem der Gemeinderat die gutachterlichen Feststellungen zum erheblichen bau- und konstruktionsgeschichtlichen Zeugenwert und der grossen ortsbaulichen Wirkung nicht infrage stellt, wird mit dem Entscheid \u00fcber die Nichtinventarisierung der erst sp\u00e4tere, gest\u00fctzt auf hinreichende Abkl\u00e4rungen erfolgende Entscheid, ob tats\u00e4chlich Schutzmassnahmen zu ergreifen sind, in unzul\u00e4ssiger Weise vorweggenommen (E. 5.5). Die Vorinstanz ist ohne Rechtsverletzung zum Ergebnis gelangt, dass dem streitbetroffenen Geb\u00e4ude als Teil des historisch gewachsenen Hofes und aufgrund der Lage am Rande der Bauzone ein hoher Situationswert zukommt (E. 9.6). Das Verwaltungsgericht hat verschiedentlich darauf hingewiesen, dass Ersatzbauten, selbst wenn sie die Fassadengestaltung imitieren, den Verlust an Originalsubstanz an ortsbildpr\u00e4genden Lagen nicht auszugleichen verm\u00f6gen. Die Bestimmung von \u00a7 203 Abs. 1 lit. c PBG ist inhaltlich auf Substanzschutz ausgerichtet (E. 10.9). Es erscheint mit dem Schutzziel nicht vereinbar und insoweit widerspr\u00fcchlich, den Abbruch der West- und Nordfassade und des nordseitigen Anbaus zuzulassen oder subsidi\u00e4r davon abzusehen, diesbez\u00fcglich Massnahmen vorzusehen, um den hohen Situationswert effektiv zu sichern (E. 10.9).  Teilweise Gutheissung im Verfahren VB.2020.00800. Abweisung im Verfahren VB.2020.00803."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "06.04.2026 22:41:44", "Checksum": "8fd0b8a492d3a62d091e70b399fb7e79"}