{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2022-06-22", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2020-00805_2022-06-22.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=222465&W10_KEY=13823152&nTrefferzeile=31&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "c2faf9ae8b89ff28cd78cecead70e1db"}, "Scrapedate": "2026-04-06", "Num": [" VB.2020.00805"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 22.06.2022  VB.2020.00805"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 22.06.2022  VB.2020.00805"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 22.06.2022  VB.2020.00805"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/Einzelrichter"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Sozialhilfe | Sozialhilfe. [R\u00fcckerstattung unrechtm\u00e4ssig bezogener wirtschaftlicher Hilfe.] Die Beschwerdef\u00fchrerin anerkennt verschiedene Teilbetr\u00e4ge der R\u00fcckerstattungsforderung; Streitwertberechnung nach dem Gravamensystem (E. 1). Nicht deklarierte Eink\u00fcnfte, die eine R\u00fcckforderung begr\u00fcnden, m\u00fcssen innerhalb eines ununterbrochenen Unterst\u00fctzungszeitraums nicht einer besonderen Bezugsperiode zugeordnet werden. Vielmehr bedeutet die zeitliche Kongruenz, dass die gesamte Verrechnungszeitspanne als einheitliches Ganzes zu behandeln ist (E. 3.1). Kein Verwertungsverbot der von den SBB bekanntgegebenen Daten zu Geld\u00fcberweisungen. Hinweise f\u00fcr Zwang oder Gewaltanwendung seitens der Beschwerdegegnerin gegen\u00fcber den SBB bestehen jedenfalls keine. Daneben lag (bzw. liegt) ein gewichtiges \u00f6ffentliches Interesse an der Verwertung der fraglichen Daten vor, welches darin liegt, dass Sozialhilfe tats\u00e4chlich nur bed\u00fcrftigen Personen auszurichten und unrechtm\u00e4ssig bezogene wirtschaftliche Hilfe zur\u00fcckzufordern ist, und vom Interesse der unterst\u00fctzten Personen an der Geheimhaltung ihrer finanziellen Verh\u00e4ltnisse angesichts der im Gesetz verankerten Auskunfts- und Meldepflichten nicht \u00fcberwogen wird (E. 3.4.2.2). In Bezug auf nicht deklarierte Eink\u00fcnfte besteht bei der R\u00fcckerstattung unrechtm\u00e4ssig bezogener Sozialhilfeleistungen kein Anspruch auf einen Einkommensfreibetrag (E. 3.7). Abweisung der Gesuche um unentgeltliche Prozessf\u00fchrung und Rechtsverbeist\u00e4ndung mangels ausgewiesener Mittellosigkeit (E. 4.2.2). Teilweise Gutheissung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "06.04.2026 22:36:24", "Checksum": "87122b363d25dee8b09b5cd4d41947ff"}