{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2021-03-18", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2020-00807_2021-03-18.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=221116&W10_KEY=13823165&nTrefferzeile=24&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "246ca754467427ff7687fcb0a3423df9"}, "Scrapedate": "2026-04-06", "Num": [" VB.2020.00807"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 18.03.2021  VB.2020.00807"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 18.03.2021  VB.2020.00807"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 18.03.2021  VB.2020.00807"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Submission | Ausschluss der Mitbeteiligten mangels Erf\u00fcllung einer Teilnahmebedingung/eines Eignungskriteriums? Bewertung der Zuschlagskriterien. Die Eignungskriterien umschreiben die Anforderungen, welche an die Anbietenden gestellt werden, um zu gew\u00e4hrleisten, dass sie zur Ausf\u00fchrung des geplanten Auftrags in der Lage sind. Die Vergabebeh\u00f6rde legt die f\u00fcr die jeweilige Beschaffung erforderlichen Eignungskriterien im Hinblick auf deren Besonderheiten fest, bestimmt die zu erbringenden Nachweise und gibt diese in den Ausschreibungsunterlagen bekannt. Von den Eignungskriterien zu unterscheiden sind die Musskriterien. Werden einzelne Mussanforderungen nicht erf\u00fcllt, so f\u00fchrt dies nicht zwingend zum Ausschluss aus dem Verfahren. Der Vergabebeh\u00f6rde kommt bei der Festlegung und Bewertung von Teilnahmebedingungen und Eignungskriterien ein erheblicher Ermessensspielraum zu, in den das Verwaltungsgericht nicht eingreift (E. 3.2). Dies gilt auch bez\u00fcglich Zuschlagskriterien, welche der Bewertung des Preis-Leistungs-Verh\u00e4ltnisses im Hinblick auf die Ermittlung des wirtschaftlich g\u00fcnstigsten Angebots dienen (E. 7.1).  Die Zuschlagsempf\u00e4ngerin war in ihrer Offerte zu wahrheitsgem\u00e4ssen Angaben verpflichtet. F\u00fcr die Vergabestelle bestand kein Anlass, an deren Angaben zu zweifeln. Gest\u00fctzt auf die eingereichten Unterlagen durfte sie davon ausgehen, dass diese die gestellten Anforderungen erf\u00fcllt. Die Schlechterbewertung des Angebots der Beschwerdef\u00fchrerin gegen\u00fcber demjenigen der Zuschlagsempf\u00e4ngerin ist nicht zu beanstanden. Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "06.04.2026 22:20:25", "Checksum": "03a5b41a75355e59ff4bc7050dfa43bd"}