{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2021-02-16", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2020-00808_2021-02-16.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=221044&W10_KEY=13823165&nTrefferzeile=86&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "051f6852131b9933fcfba3caf97410cf"}, "Scrapedate": "2026-04-06", "Num": [" VB.2020.00808"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 16.02.2021  VB.2020.00808"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 16.02.2021  VB.2020.00808"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 16.02.2021  VB.2020.00808"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/Einzelrichter"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "F\u00fchrerausweisentzug | Schwere Widerhandlung; r\u00fccksichtsloses Verhalten. Der Tatbestand der groben Verkehrsregelverletzung verlangt subjektiv ein r\u00fccksichtsloses oder sonst schwerwiegend verkehrswidriges Verhalten, d.h. ein schweres Verschulden, bei fahrl\u00e4ssiger Begehung grobe Fahrl\u00e4ssigkeit. Diese ist zu bejahen, wenn der T\u00e4ter sich der allgemeinen Gef\u00e4hrlichkeit seiner verkehrswidrigen Fahrweise bewusst ist. Grobe Fahrl\u00e4ssigkeit kann aber auch vorliegen, wenn der T\u00e4ter die Gef\u00e4hrdung anderer Verkehrsteilnehmer pflichtwidrig gar nicht in Betracht gezogen, also unbewusst fahrl\u00e4ssig gehandelt hat. In solchen F\u00e4llen ist grobe Fahrl\u00e4ssigkeit zu bejahen, wenn das Nichtbedenken der Gef\u00e4hrdung anderer Verkehrsteilnehmer auf R\u00fccksichtslosigkeit beruht. R\u00fccksichtslos ist unter anderem ein bedenkenloses Verhalten gegen\u00fcber fremden Rechtsg\u00fctern. Dieses kann auch in einem blossen (momentanen) Nichtbedenken der Gef\u00e4hrdung fremder Interessen bestehen (E. 3.1). Trotz der Kenntnis des Beschwerdef\u00fchrers um die m\u00f6gliche Gef\u00e4hrdung von Rechtsg\u00fctern bei zu geringer Aufmerksamkeit und nicht gen\u00fcgend angepasster Geschwindigkeit, hat er seine Geschwindigkeit nicht weiter reduziert und sich nicht aufmerksamer verhalten. Dieses Vorgehen erweist sich somit in der kritischen kurzen Zeitspanne als r\u00fccksichtslos, weshalb ein qualifiziertes Verschulden des Beschwerdef\u00fchrers vorliegt (E. 5.2).  Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "06.04.2026 22:18:56", "Checksum": "a3cb7e39d3746abfc2be2d154c8fb2d5"}