{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2021-06-24", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2020-00813_2021-06-24.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=221398&W10_KEY=13823162&nTrefferzeile=37&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "2db9f3606798bda851546e85bc67fd42"}, "Scrapedate": "2026-04-06", "Num": [" VB.2020.00813"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 24.06.2021  VB.2020.00813"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 24.06.2021  VB.2020.00813"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 24.06.2021  VB.2020.00813"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Baubewilligung | Ortsbildschutz; Anordnung von Fenstern bei Ersatzneubau. Die Parzelle ist im Inventar der schutzw\u00fcrdigen Ortsbilder von \u00fcberkommunaler Bedeutung und im Bundesinventar der sch\u00fctzenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung (ISOS) aufgef\u00fchrt (E. 2). In der angefochtenen Gesamtverf\u00fcgung legte die Baudirektion fest, dass bei der Westseite des projektierten Geb\u00e4udes entweder der Dachfirst oder die Fenster\u00f6ffnungen so zu verschieben seien, dass Giebel und \u00d6ffnungen axial zueinander zu liegen kommen (E. 3.1). In der Ortsbildschutzzone ist gest\u00fctzt auf \u00a7 238 Abs. 2 PBG nicht nur eine befriedigende, sondern eine gute Gesamtwirkung zu verlangen (E. 4.1). Mittig unter dem Giebel angeordnete Fassaden\u00f6ffnungen sind f\u00fcr das vorliegende Ortsbild charakteristisch (E. 5.1). Die projektierte Abweichung von 32 cm gegen\u00fcber einer axialen Anordnung der \u00d6ffnungen w\u00fcrde aufgrund der sehr geringf\u00fcgigen Fassadenbreite deutlich in Erscheinung treten und die Fassade ist von mehreren Standorten aus gut sichtbar, da sie den westlichen Abschluss des Ortsbildschutzperimeters bildet (E. 5.2). Die Vorgabe einer axialen Anordnung der Fenster\u00f6ffnungen, um ein ruhiges und mit dem Charakter des gesch\u00fctzten Ortsbilds in Einklang stehendes Fassadenbild zu erreichen, ist nicht zu beanstanden (E. 5.4). Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "06.04.2026 22:23:42", "Checksum": "eb59116da71fa68a07ee177dc818c7a8"}