{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2021-02-22", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2020-00818_2021-02-22.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=221063&W10_KEY=13823165&nTrefferzeile=74&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "17568aeb20519a6871638f1c9ae4abcd"}, "Scrapedate": "2026-04-06", "Num": [" VB.2020.00818"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 22.02.2021  VB.2020.00818"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 22.02.2021  VB.2020.00818"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 22.02.2021  VB.2020.00818"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/Einzelrichter"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Sozialhilfe | Nachtr\u00e4gliche Integrationszulage und Verpflegungspauschale. Wird ein Gesuch um Ausrichtung situationsbedingter Leistungen versp\u00e4tet oder nachtr\u00e4glich eingereicht, hat dies nicht in jedem Fall zwingend zur Folge, dass die gesuchstellende Person ihren Anspruch auf Sozialhilfeleistungen verwirkt. Vielmehr hat die F\u00fcrsorgebeh\u00f6rde die tats\u00e4chlichen Verh\u00e4ltnisse zu ermitteln und zu pr\u00fcfen, ob eine situationsbedingte Leistung infrage steht, auf deren \u00dcbernahme die gesuchstellende Person einen Anspruch besitzt (E. 3.3). Bei der ausw\u00e4rtigen Verpflegung sind gewisse Kostenanteile bereits im Grundbedarf enthalten. Die Sozialbeh\u00f6rde hat daher festzulegen, bis zu welchem Betrag die in Frage stehende Ausgabenposition durch den Grundbedarf f\u00fcr den Lebensunterhalt abgedeckt ist. \u00dcbersteigen die im konkreten Fall notwendigerweise anfallenden Auslagen diesen Betrag, ist die Differenz als situationsbedingte Leistung auszurichten. Auf die \u00dcbernahme dieser Kosten besteht grunds\u00e4tzlich ein Anspruch (E. 4.1). Die in Bezug auf versp\u00e4tete Gesuche um Ausrichtung situationsbedingter Leistungen geltende Rechtsprechung ist vorliegend auch auf versp\u00e4tete Gesuche um Ausrichtung von Integrationszulagen anzuwenden. Die Handlungsanweisung der Direktorin der Sozialen Dienste der Stadt Z\u00fcrich sieht die Ausrichtung einer Integrationszulage vor. Das Gleichheitsprinzip und der Grundsatz der Rechtssicherheit verlangen, dass an einer bestehenden Praxis in der Regel festgehalten wird (E. 4.2). Die Beschwerdef\u00fchrerin hat einen Anspruch auf eine Verpflegungspauschale sowie eine Integrationzulage von 100 % (E. 4.3). Kostenauferlegung an die Beschwerdef\u00fchrerin, da sie Beweismittel versp\u00e4tet eingereicht hat (E. 5). Gutheissung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "06.04.2026 22:19:26", "Checksum": "3a618231a2093821909e188b5897891c"}