{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2021-07-15", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2020-00843_2021-07-15.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=221451&W10_KEY=13823161&nTrefferzeile=100&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "123b2fec8c41eb215d352f480936426a"}, "Scrapedate": "2026-04-06", "Num": [" VB.2020.00843"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 15.07.2021  VB.2020.00843"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 15.07.2021  VB.2020.00843"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 15.07.2021  VB.2020.00843"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Submission | Frage des Verfahrensausschlusses bei gesetzlich vorgeschriebener Produktezertifizierung. Die Beschwerdef\u00fchrerin macht geltend, gem\u00e4ss den von der Vergabestelle definierten Eignungskriterien m\u00fcssten die offerierten Produkte unter anderem der Norm SN 640 870-1a-NA entsprechen. Sie verf\u00fcge \u00fcber eine solche Zertifizierung und habe diese dem Angebot auch beigelegt, was die \u00fcbrigen Anbieterinnen nicht taten, weshalb sie vom Vergabeverfahren auszuschliessen seien (E. 3). Ein Nachweis mittels Zertifikat/Autorisierung wurde gem\u00e4ss den Ausschreibungsunterlagen nicht f\u00fcr s\u00e4mtliche Produkteigenschaften, sondern nur f\u00fcr den Teilaspekt \"Folienverarbeitung\" ausdr\u00fccklich verlangt (E. 4.2.1). Die Vergabestelle hat weiter in den Ausschreibungsunterlagen erkl\u00e4rt, dass andere Zertifizierungen im Rahmen der Zuschlagsbeurteilung bewertet w\u00fcrden. Dementsprechend ist auch die Form des jeweiligen Nachweises nur \u2013 aber immerhin \u2013 bewertungsrelevant (E. 4.2.2.1). Es liegt im Ermessen jedes Verwenders und dementsprechend auch der Vergabestelle, inwieweit sie ihren Entscheid vom Vorliegen einer formellen Leistungserkl\u00e4rung abh\u00e4ngig machen will. Den Beschwerdegegner trifft folglich auch keine generelle Pflicht zur Durchsetzung der in der Bauproduktgesetzgebung statuierten Zertifizierungspflicht (E. 4.2.3). Den Einw\u00e4nden der Beschwerdef\u00fchrerin gegen ihre Bewertung bei den Zuschlagskriterien 2 und 3 ist nicht weiter nachzugehen, da sie damit ihren Punkter\u00fcckstand nicht zu kompensieren vermag.    Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "06.04.2026 22:17:23", "Checksum": "32da550f91b974fb80a06d22e1cc4634"}