{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2021-04-08", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2020-00863_2021-04-08.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=221197&W10_KEY=13823163&nTrefferzeile=81&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "e32073e9912332650191405beda0adb9"}, "Scrapedate": "2026-04-06", "Num": [" VB.2020.00863"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 08.04.2021  VB.2020.00863"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 08.04.2021  VB.2020.00863"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 08.04.2021  VB.2020.00863"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/Einzelrichter"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "F\u00fchrerausweisentzug | Wegfahrt vom Trottoir mit Todesfolge. Als der Beschwerdef\u00fchrer mit seinem teilweise auf dem Trottoir abgestellten Lastwagen anfuhr, nahm er eine mit einem Rollator gehende Person nicht wahr, welche in der Folge vom losfahrenden Lastwagen \u00fcberrollt wurde und an den Verletzungen verstarb (E. 2.1).  Der Tatbestand der schweren Widerhandlung gem\u00e4ss Art. 16c SVG erfordert in subjektiver Hinsicht ein r\u00fccksichtsloses oder sonst schwerwiegend verkehrswidriges Verhalten, d.h. ein schweres Verschulden, bei fahrl\u00e4ssigem Handeln mindestens grobe Fahrl\u00e4ssigkeit. Grobe Fahrl\u00e4ssigkeit kommt auch dann in Betracht, wenn der T\u00e4ter die Gef\u00e4hrdung anderer Verkehrsteilnehmer pflichtwidrig gar nicht in Betracht zieht, also unbewusst fahrl\u00e4ssig handelt (E. 3.2). Der Beschwerdef\u00fchrer hat den Frontspiegel nicht gen\u00fcgend kontrolliert, andernfalls er das Unfallopfer erblickt haben m\u00fcsste (E. 4.1). Diese Vers\u00e4umnis wiegt schwer. Er h\u00e4tte aufgrund seines Parkierens in einem dem Fussverkehr dienenden Bereich damit rechnen m\u00fcssen, dass sich um seinen Lastwagen Personen befinden oder diesen passieren k\u00f6nnten. Dennoch vergewisserte er sich vor dem Losfahren nicht, ob sich im verdeckten Blickwinkel vor dem Lastwagen eine Person zu Fuss befinden w\u00fcrde. Im darin manifestierten Nichtbedenken der Gef\u00e4hrdung fremder Interessen liegt ein qualifiziertes Verschulden des Beschwerdef\u00fchrers. Da die qualifizierte Gefahr ebenso gegeben ist, sind die Voraussetzungen einer schweren Widerhandlung gegen die Strassenverkehrsvorschriften erf\u00fcllt (E. 4.2). Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "06.04.2026 22:21:04", "Checksum": "3a5ca6c0f83d3d5c172168d10d137d1d"}