{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2021-05-19", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2020-00864_2021-05-19.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=221282&W10_KEY=13823163&nTrefferzeile=19&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "6507e8cb106dd1354eec09087c3df743"}, "Scrapedate": "2026-04-06", "Num": [" VB.2020.00864"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 19.05.2021  VB.2020.00864"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 19.05.2021  VB.2020.00864"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 19.05.2021  VB.2020.00864"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Genehmigung Unterschutzstellungsvertrag | Schutzw\u00fcrdigkeit eines b\u00f6swillig gerodeten Gartens. Im Bereich des Denkmalschutzes kann unter strenger Beachtung des Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeitsprinzips unter Umst\u00e4nden auch die Wiederherstellung eines nicht mehr vorhandenen Objekts angeordnet werden. Nach st\u00e4ndiger, j\u00fcngst best\u00e4tigter, verwaltungsgerichtlicher Praxis ist die (Anordnung der) Wiederherstellung eine Schutzmassnahme im Sinn von \u00a7 207 Abs. 1 PBG (E. 3.2). Entgegen der Vorinstanz erweist sich die  Bestimmung der Art, Dimension und des Werts des untergegangenen Objekts zwar als nur eingeschr\u00e4nkt m\u00f6glich, nicht jedoch als geradezu unm\u00f6glich (E. 3.4).  Hinweise darauf, dass es sich beim Garten selbst um eine wertvolle Park- oder Gartenanlage im Sinn von \u00a7 203 Abs. 1 lit. f PBG handeln w\u00fcrde bzw. gehandelt h\u00e4tte, bestehen nicht. Weder deutet der Inventareintrag des Wohnhauses darauf hin, noch wird dies von den Beschwerdef\u00fchrerinnen gen\u00fcgend substanziiert. Ebenso wenig bestehen irgendwelche Hinweise, dass es sich beim Garten um einen n\u00f6tigen Lebensraum f\u00fcr die Erhaltung seltener oder vom Aussterben bedrohter Tiere und Pflanzen im Sinn von \u00a7 203 Abs. 1 lit. g PBG handeln w\u00fcrde bzw. gehandelt h\u00e4tte. Ein Nachbar darf sich jedenfalls nicht damit begn\u00fcgen, die Schutzw\u00fcrdigkeit eines Objekts bloss zu behaupten. Vielmehr muss er diese anhand konkreter Anhaltspunkte aufzeigen. Dies ist im vorliegenden Fall, soweit es um die Frage geht, ob der Garten ein eigenst\u00e4ndiges Schutzobjekt darstellt, nicht geschehen (E. 3.5.3).  Ebenfalls \u00fcberzeugend ist die vom Baurekursgericht als Fachgericht \u2013 gest\u00fctzt auf einen Augenschein \u2013 selbst vorgenommene Beurteilung der Bedeutung des r\u00fcckw\u00e4rtigen Gartenbereichs f\u00fcr die Raumwirkung des gesch\u00fctzten Geb\u00e4udes im Sinn von \u00a7 203 Abs. 1 lit. c PBG (E. 3.6).  Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "06.04.2026 22:18:22", "Checksum": "214333ce341306ed86eb2dcd401ffa2a"}