{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2021-03-04", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2020-00903_2021-03-04.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=221085&W10_KEY=13823165&nTrefferzeile=44&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "1018cf9e8636204304838250bda97fb6"}, "Scrapedate": "2026-04-06", "Num": [" VB.2020.00903"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 04.03.2021  VB.2020.00903"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 04.03.2021  VB.2020.00903"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 04.03.2021  VB.2020.00903"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Submission | Ersatz der Wasseraufbereitung: Referenzbewertung. F\u00fcr die Beurteilung der Referenzen massgebend sind die mit der Offerte eingereichten Unterlagen. F\u00fcr deren Inhalt ist jeder Bieter selber verantwortlich. Erg\u00e4nzungen sind lediglich w\u00e4hrend des Vergabeverfahrens im Rahmen der Vorschriften von \u00a7 29 und 30 SubmV zul\u00e4ssig. Vor diesem Hintergrund darf die Vergabebeh\u00f6rde auf die Angaben der Anbietenden zu ihren Referenzen abstellen, sofern keine begr\u00fcndeten Zweifel an der Richtigkeit dieser Angaben ersichtlich sind. Dasselbe gilt f\u00fcr Referenzausk\u00fcnfte, welche die Vergabebeh\u00f6rde entsprechend den Angaben der Anbieterin in der Offerte einholt. Diese Ausk\u00fcnfte liegen im Verantwortungsbereich der Anbieterin und sind durch die Vergabebeh\u00f6rde nur dann durch weitere Abkl\u00e4rungen zu \u00fcberpr\u00fcfen, wenn die Vergabebeh\u00f6rde begr\u00fcndete Zweifel an der Richtigkeit der Ausk\u00fcnfte durch die angegebene Referenzperson hatte oder h\u00e4tte haben m\u00fcssen (E. 4.1).   In den Ausschreibungsunterlagen wurde kommuniziert, dass f\u00fcr den Zuschlag die Bewertung der beiden Referenzen massgeblich ist. Die Vergabebeh\u00f6rde trifft im \u00dcbrigen grunds\u00e4tzlich keine Pflicht zur Bekanntgabe detaillierter Unterkriterien. Entscheidend ist, dass f\u00fcr die Anbietenden erkennbar wird, welche Aspekte eines Angebots f\u00fcr dessen Bewertung wesentlich sind. Werden in den Ausschreibungsunterlagen allerdings Angaben zur Bewertung gemacht, so sind sie in der Folge f\u00fcr die Vergabebeh\u00f6rde verbindlich. F\u00fcr die Bewertung sind die im Rahmen der Ausschreibung formulierten Kriterien so auszulegen und anzuwenden, wie sie von den Anbietern in guten Treuen verstanden werden konnten und mussten. Bei der Bewertung von Referenzen gibt es haupts\u00e4chlich zwei m\u00f6gliche Ans\u00e4tze. Einerseits kann es um die Vergleichbarkeit gehen; damit wird bewertet, in welchem Grad ein Referenzobjekt der ausgeschriebenen Leistung \u00e4hnlich ist. Oder es kann die Qualit\u00e4t der Referenzobjekte bzw. die Leistung des Anbieters, namentlich auch mittels Einholung von Ausk\u00fcnften,bewertet werden. Dabei gibt es keine Regel, wonach Referenzen nach dem einen oder anderen Aspekt oder stets nach beiden Aspekten bewertet werden m\u00fcssten (E. 4.2.1). Vorliegend lag die Bewertung der Referenzen innerhalb des Ermessenspielraums der Vergabebeh\u00f6rde (E. 4.3 ff.). \r\rAbweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "06.04.2026 22:20:02", "Checksum": "8d8cea93e8a2755ce9ad34544cf7c112"}