{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2021-02-05", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2020-00911_2021-02-05.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=221015&W10_KEY=13823165&nTrefferzeile=99&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "86c42793f580cd5457af07f405738a3c"}, "Scrapedate": "2026-04-06", "Num": [" VB.2020.00911"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 05.02.2021  VB.2020.00911"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 05.02.2021  VB.2020.00911"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 05.02.2021  VB.2020.00911"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/Einzelrichter"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Sozialhilfe | Sozialhilfe. [Frage der Rechtzeitigkeit des Begehrens um Neubeurteilung.] Der Beschwerdef\u00fchrer stellt zu Recht nicht infrage, das Begehren um Neubeurteilung versp\u00e4tet eingereicht zu haben. Er macht mit Beschwerde aber (erneut) geltend, die Versp\u00e4tung sei auf eine falsche Information seiner Sozialarbeiterin zur\u00fcckzuf\u00fchren (E. 3.2). Zwar durfte der Beschwerdef\u00fchrer nicht annehmen, die Frist zur Stellung des Begehrens um Neubeurteilung sei in jedem Fall erstreckbar oder w\u00fcrde sicher erstreckt. Hingegen stellt sich die Frage, ob er aufgrund der Angaben der Sozialarbeiterin auch nicht davon ausgehen durfte bzw. h\u00e4tte ausgehen d\u00fcrfen, die fragliche Frist stehe wenigstens bis zu der in Aussicht gestellten R\u00fcckmeldung betreffend die erbetene Fristerstreckung still. Der Beschwerdef\u00fchrer w\u00e4re m\u00f6glicherweise dann zu dieser Annahme verleitet gewesen, wenn die Sozialarbeiterin ihm tats\u00e4chlich gesagt haben sollte, er solle \"jetzt nichts unternehmen\", bis sie mit ihrer Stellenleiterin gesprochen habe. Dies erscheint vorliegend mindestens nicht ausgeschlossen (E. 4.4.1). Der Sachverhalt ist diesbez\u00fcglich ungen\u00fcgend abgekl\u00e4rt. Seitens der Sozialbeh\u00f6rde w\u00e4re es angezeigt gewesen, mindestens bei der Sozialarbeiterin hinsichtlich ihrer Angaben gegen\u00fcber dem Beschwerdef\u00fchrer nachzufragen (E. 4.4.2). Teilweise Gutheissung. R\u00fcckweisung der Sache zur Erg\u00e4nzung des Sachverhalts und zu neuer Entscheidung im Sinn der Erw\u00e4gungen an die Sozialbeh\u00f6rde."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "06.04.2026 22:19:00", "Checksum": "41111d53681b1ed0ea023fff54bc1c00"}