{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2021-06-24", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2021-00002_2021-06-24.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=221678&W10_KEY=13823162&nTrefferzeile=35&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "24e5bd9a9b00ef3e80d0097036299b00"}, "Scrapedate": "2026-04-06", "Num": [" VB.2021.00002"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 24.06.2021  VB.2021.00002"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 24.06.2021  VB.2021.00002"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 24.06.2021  VB.2021.00002"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Baubewilligung | L\u00e4rmimmissionen einer R\u00fcckk\u00fchlanlage. Der Feststellungsantrag hat nicht zum Inhalt \u00f6ffentlich-rechtliche Rechte und Pflichten eines Rechtssubjekts zu kl\u00e4ren. Demgem\u00e4ss fehlt es den Beschwerdef\u00fchrenden an einem schutzw\u00fcrdigen Feststellungsinteresse (E. 1.3). Wer den baurechtlichen Entscheid nicht rechtzeitig verlangt, hat gem\u00e4ss \u00a7 316 Abs. 1 PBG das Rekursrecht verwirkt. Verlangt der Vertreter den baurechtlichen Entscheid nur in eigenem Namen und nicht im Namen der vertretenen Nachbarn, so haben diese ihr Rekursrecht mangels rechtzeitigem Begehren um Zustellung des baurechtlichen Entscheids verwirkt (E. 3.2). Gem\u00e4ss L\u00e4rmschutznachweis sind die Planungswerte sowohl am Tag als auch in der Nacht klar eingehalten (E. 4.2). Eine Baubeh\u00f6rde darf sich nicht darauf beschr\u00e4nken, dem Baugesuchsteller die Auswahl zwischen verschiedenen, die Planungswerte einhaltenden Projektvarianten einer Anlage zu gew\u00e4hren. Vielmehr hat sie sich f\u00fcr jene Massnahmen zu entscheiden, welche im Rahmen des Vorsorgeprinzips und des Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeitsprinzips den besten L\u00e4rmschutz gew\u00e4hrleisten. Dabei ist dem Schutz Dritter vor sch\u00e4dlichem und l\u00e4stigem L\u00e4rm auch im Rahmen der Standortwahl der neuen Anlage Rechnung zu tragen. Eine solche Pr\u00fcfung nach Art. 7 Abs. 1 LSV hat gesamthaft zu erfolgen, d. h. \u00fcber die immissionsrechtlichen Auswirkungen (Anlagetyp und Belastungsgrenzwerte) ist zusammen mit dem geplanten Standort zu befinden (E. 4.3). Abweisung, soweit eintreten."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "06.04.2026 22:23:44", "Checksum": "2b951b6457da4a3076fb0975ccfe88bd"}