{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2021-07-26", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2021-00013_2021-07-26.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=221477&W10_KEY=13823161&nTrefferzeile=74&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "cc827a2a31a8238e0a7f77bf6bfa99e8"}, "Scrapedate": "2026-04-06", "Num": [" VB.2021.00013"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 26.07.2021  VB.2021.00013"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 26.07.2021  VB.2021.00013"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 26.07.2021  VB.2021.00013"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/3. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Verletzung von Berufsregeln | Verletzung von Berufsregeln. Dem Beschwerdef\u00fchrer sind im Rahmen eines Verfahrens vor Bezirksgericht Sorgfaltspflichtverletzungen im Zusammenhang mit einer nicht zugestellten bzw. nicht abgeholten Verf\u00fcgung sowie dem Vers\u00e4umen der damit angesetzten Frist vorzuwerfen. Vermeintliche Pflichtverletzungen des Beschwerdef\u00fchrers aufgrund des \"unzuverl\u00e4ssigen F\u00fchrens\" seiner Postadresse oder aufgrund seiner Ferienabwesenheit sind demgegen\u00fcber nicht hinreichend erstellt (E. 4.1-4.3). Die beiden Pflichtverletzungen sind einzeln betrachtet nicht als schwerwiegend und damit auch nicht als disziplinierungsw\u00fcrdig zu bezeichnen. Zwar ist der Beschwerdegegnerin insofern beizupflichten, als eine nicht gewissenhafte, der Disziplinierung bed\u00fcrftige Aus\u00fcbung des Anwaltsberufes im Sinn Art. 12 lit. a BGFA auch dann anzunehmen ist, wenn einer Anw\u00e4ltin oder einem Anwalt weder eine vors\u00e4tzliche, noch eine schwerwiegend fahrl\u00e4ssige Pflichtverletzung zur Last gelegt werden kann, wenn sie oder er hingegen in einer gr\u00f6sseren Zahl von F\u00e4llen derart unsorgf\u00e4ltige und nachl\u00e4ssige Arbeit leistete, dass darin eine sich als nicht gewissenhaft kennzeichnende Berufsauffassung zum Ausdruck kommt, welche dem Ansehen der Anwaltschaft schadet bzw. das Vertrauen der Rechtssuchenden gef\u00e4hrdet. Davon kann vorliegend jedoch nicht gesprochen werden (E. 4.4). Gutheissung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "06.04.2026 22:24:37", "Checksum": "7e9383347ceb88a805487601ab5e5a18"}