{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2021-04-22", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2021-00040_2021-04-22.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=221225&W10_KEY=13823163&nTrefferzeile=56&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "ea85f0903262483ff300963b19316668"}, "Scrapedate": "2026-04-06", "Num": [" VB.2021.00040"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 22.04.2021  VB.2021.00040"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 22.04.2021  VB.2021.00040"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 22.04.2021  VB.2021.00040"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/Einzelrichter"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "vorsorglicher F\u00fchrerausweisentzug | Vorsorglicher F\u00fchrerausweisentzug/Fahreignungsabkl\u00e4rung: Ernsthafte Zweifel an der Fahreignung (psychische Leistungsf\u00e4higkeit; bisheriges Verhalten). \u00dcber keine Fahreignung verf\u00fcgt insbesondere, wer nicht die psychische Leistungsf\u00e4higkeit zum sicheren F\u00fchren von Motorfahrzeugen hat oder nach seinem bisherigen Verhalten keine Gew\u00e4hr bietet, als Motorfahrzeugf\u00fchrer die Vorschriften zu beachten und auf die Mitmenschen R\u00fccksicht zu nehmen. Bestehen Zweifel an der Fahreignung einer Person, so wird diese einer \u00e4rztlichen Fahreignungsuntersuchung unterzogen. Wenn die Zweifel an der Fahreignung einer Person ernsthaft sind, kann der F\u00fchrerausweis vorsorglich entzogen werden. Der vorsorgliche Entzug w\u00e4hrend eines Sicherungsentzugsverfahrens bildet die Regel, von der nur bei Vorliegen besonderer Umst\u00e4nde abgewichen werden darf (E.3).  Die Vorf\u00e4lle anl\u00e4sslich der Wohnungsausweisung wecken Zweifel an der psychischen Gesundheit des Beschwerdef\u00fchrers. F\u00fcr die Zweifel an der Fahreignung des Beschwerdef\u00fchrers fallen sodann die Verkehrsregelverletzungen ins Gewicht, die auf seine R\u00fccksichtslosigkeit im Strassenverkehr schliessen lassen (E.4). Die strafrechtliche Qualifikation ist nicht massgeblich. Hinweise auf einen fehlerhaften Sachverhalt bestehen keine. Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "06.04.2026 22:21:35", "Checksum": "17d860989448dad8dcf4cabf54ad1b1c"}