{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2021-09-30", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2021-00080_2021-09-30.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=221687&W10_KEY=13823159&nTrefferzeile=67&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "be1a29d2259a714992c42257c663058c"}, "Scrapedate": "2026-04-06", "Num": [" VB.2021.00080"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 30.09.2021  VB.2021.00080"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 30.09.2021  VB.2021.00080"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 30.09.2021  VB.2021.00080"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "4. Abteilung/4. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Abschussbewilligung f\u00fcr M\u00e4usebussarde | Abschussbewilligung f\u00fcr gesch\u00fctzte V\u00f6gel (M\u00e4usebussarde) auf dem Flughafengebiet [Das ALN hatte eine Einzelabschussbewilligung nach Art. 12 Abs. 2 JSG f\u00fcr M\u00e4usebussarde auf dem Flughafengel\u00e4nde unter Auflagen erteilt. Hiergegen hatte der Beschwerdegegner rekurriert, welches Rechtsmittel von der Vorinstanz gutgeheissen worden war. Gegen die entsprechende Verf\u00fcgung wurde Beschwerde erhoben.] Zu den Massnahmen zur Verh\u00fctung von Wildschaden gem\u00e4ss Art. 12 JSG geh\u00f6ren insbesondere Einzelabsch\u00fcsse (Abs. 2) und Regulierungsmassnahmen (Abs. 4) (E. 2.1). Vorliegend geht es gem\u00e4ss der Ausgangsverf\u00fcgung um eine Bewilligung f\u00fcr Einzelabsch\u00fcsse (E. 2.3 und 3.2).  Eine Einzelabschussbewilligung nach Art. 12 Abs. 2 JSG kann nicht nur im Fall eines (eingetretenen) erheblichen Schadens, sondern auch bei einer konkreten Gef\u00e4hrdung von Menschen erteilt werden (E. 3.3.2). Erforderlich ist dabei stets auch das Vorliegen eines nat\u00fcrlichen Kausalzusammenhangs zwischen einem einzelnen abgesonderten Tier und einem solchen Schaden bzw. einer solchen konkreten Gef\u00e4hrdung (E. 3.3.3). Die Beschwerdef\u00fchrerin hat im Lauf des Verfahrens nicht dargelegt, wie sie die einzelnen \"Problemtiere\" identifizieren will (E. 3.4, auch zum Folgenden). Frei werdende Futterpl\u00e4tze werden zudem gem\u00e4ss der Ausgangsverf\u00fcgung schlicht etwa durch zuziehende Tiere neu besetzt. In der erteilten Bewilligung wurde die Zahl der V\u00f6gel, welche gesamthaft - durch Vogelschlag und Absch\u00fcsse - h\u00f6chstens abgehen d\u00fcrfen, auf 30 festgelegt, was der Zahl von V\u00f6geln entspricht, die bis anhin ohnehin j\u00e4hrlich etwa durch Vogelschl\u00e4ge umkamen; insofern erweist sich die Bewilligung auch als unwirksam im Hinblick auf den angestrebten Zweck der Massnahme (Flugsicherheit). Die streitgegenst\u00e4ndliche Bewilligung erweist sich damit als rechtswidrig (E. 3.4). Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "06.04.2026 22:26:26", "Checksum": "bf0347411e780ab0391a4e28d064a290"}