{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2022-01-28", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2021-00105_2022-01-28.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=222075&W10_KEY=13823157&nTrefferzeile=42&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "4ed188a2ba37f16e5d39d4c7862d62df"}, "Scrapedate": "2026-04-06", "Num": [" VB.2021.00105"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 28.01.2022  VB.2021.00105"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 28.01.2022  VB.2021.00105"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 28.01.2022  VB.2021.00105"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/Einzelrichter"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Disziplinarstrafe | Disziplinarstrafe; Beteiligung. Die Partei ist Subjekt in einem sie betreffenden Verwaltungsverfahren und hat deshalb das Recht, am Verfahren teilzunehmen und sich dazu zu \u00e4ussern (Art. 29 Abs. 2 BV). Sie kann dieses Recht selber wahrnehmen oder durch einen Vertreter wahrnehmen lassen oder sich dabei durch einen Beistand unterst\u00fctzen beziehungsweise begleiten lassen (E. 2.2). Die Anh\u00f6rung im Disziplinarverfahren soll in erster Linie den Anspruch auf rechtliches Geh\u00f6r wahren und nicht einen erzieherischen oder anderweitigen Zweck erf\u00fcllen. Demgem\u00e4ss hat die betroffene Person auch grunds\u00e4tzlich das Recht, sich bei dieser Verfahrenshandlung durch einen Vertreter begleiten zu lassen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die angeh\u00f6rte Person durch den Beizug eines Rechtsvertreters \u00fcber ein gr\u00f6sseres Wissen zum Disziplinarrecht verf\u00fcgt, als das vom Beschwerdegegner mit der Anh\u00f6rung betraute Personal (E. 2.3). Ein Disziplinarvergehen ver\u00fcbt namentlich, wer Personen in der Vollzugseinrichtung t\u00e4tlich angreift, bedroht oder beschimpft oder die Ordnung oder Sicherheit der Vollzugseinrichtung st\u00f6rt oder gef\u00e4hrdet. Die Beteiligung an einem Disziplinarvergehen, die Anstiftung oder Aufwiegelung dazu und der Versuch eines Disziplinarvergehens werden wie das Vergehen selbst bestraft (E. 4.2). Der Beschwerdef\u00fchrer hat sich an einem Disziplinarvergehen beteiligt, indem er sich aktiv in die Situation der Auseinandersetzung begeben hat (E. 5.2). Teilweise Gutheissung URB. Teilweise Gutheissung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "06.04.2026 22:30:50", "Checksum": "7a85cf620191ca64f4ad5e0c8253d187"}