{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2021-03-18", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2021-00109_2021-03-18.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=221111&W10_KEY=13823165&nTrefferzeile=29&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "08e46994a1415b887c1008177c362a81"}, "Scrapedate": "2026-04-06", "Num": [" VB.2021.00109"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 18.03.2021  VB.2021.00109"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 18.03.2021  VB.2021.00109"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 18.03.2021  VB.2021.00109"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "4. Abteilung/4. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Querversetzung | [Der 2014 geborene Sohn der Beschwerdef\u00fchrenden wurde im November 2020, als er sich im zweiten Kindergarten befand, gest\u00fctzt auf \u00a7 26 Abs. 5 VSG in eine Parallelklasse versetzt, weil \"keine einheitliche Haltung von Eltern und Schule\" habe gefunden werden k\u00f6nnen und die Eltern insbesondere \"die Fehlertoleranz der Klassenlehrerin und die generell hohen Leistungsanforderungen\" bem\u00e4ngelt h\u00e4tten.] Die Beschwerdef\u00fchrenden haben ein schutzw\u00fcrdiges Interesse an einer m\u00f6glichst best\u00e4ndigen Schulsituation f\u00fcr ihren Sohn und damit an der \u00dcberpr\u00fcfung von dessen Versetzung in eine Parallelklasse mit einer anderen Lehrperson und anderen Mitsch\u00fclerinnen und Mitsch\u00fclern (E. 1.2). Wurde ein Kind einmal einer Klasse zugeteilt, sieht das kantonale Recht in verschiedenen Fallkonstellationen die M\u00f6glichkeit einer Versetzung in eine andere Klasse gleicher Stufe vor. \u00dcber die gesetzlich geregelten Versetzungsgr\u00fcnde hinaus k\u00f6nnen im Einzelfall sodann auch andere gewichtige Gr\u00fcnde eine Versetzung rechtfertigen; denn die Anwendung der Volksschulgesetzgebung muss, wie die Rechtsanwendung allgemein, im \u00f6ffentlichen Interesse liegen und verh\u00e4ltnism\u00e4ssig sein (zum Ganzen E. 5.2). Hier sind indes nicht nur keine der vom Gesetzgeber geregelten Versetzungsgr\u00fcnde gegeben, sondern es liegen auch keine anderen sachlichen Gr\u00fcnde vor, welche die Querversetzung des Sohns der Beschwerdef\u00fchrenden zu rechtfertigen verm\u00f6chten, zumal solche wegen seiner Probleme, soziale Kontakte zu kn\u00fcpfen, von besonderem Gewicht sein m\u00fcssten (zum Ganzen E. 5.3 ff.). Den nicht anwaltlich vertretenen Beschwerdef\u00fchrenden ist keine Parteientsch\u00e4digung zuzusprechen (E. 6.2). Gutheissung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "06.04.2026 22:20:19", "Checksum": "4d9a8ecf38f5420de2736adc7bbea043"}