{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2021-03-31", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2021-00111_2021-03-31.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=221149&W10_KEY=13823165&nTrefferzeile=6&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "1dc62e8ce37b579872e824467d6aea71"}, "Scrapedate": "2026-04-06", "Num": [" VB.2021.00111"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 31.03.2021  VB.2021.00111"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 31.03.2021  VB.2021.00111"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 31.03.2021  VB.2021.00111"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "2. Abteilung/2. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Erteilungs einer Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA | Wiedererw\u00e4gungsgesuch/Verweigerung eines Nachzugs wegen Straff\u00e4lligkeit. [Der italienische Beschwerdef\u00fchrer ist wegen wiederholter und teilweise schwerer Straff\u00e4lligkeit rechtskr\u00e4ftig aus der Schweiz weggewiesen und mit einer Einreisesprerre belegt worden. Gleichwohl reiste er wiederholt in die Schweiz ein, wo er w\u00e4hrend eines Strafvollzugs wegen illegaler Einreise eine Partnerschaft mit einem Schweizer eintragen liess. Hierauf ersuchte er erfolglos um die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung]. Verweis auf das inzwischen vom Bundesgericht rechtskr\u00e4ftig entschiedene Verfahren betreffend den prozeduralen Aufenthalt des Beschwerdef\u00fchrers, wo sich im Sinne einer vorl\u00e4ufigen Hauptsachenprognose analoge Rechts- und Sachfragen stellten (E. 1.2). Allgemeine Voraussetzungen f\u00fcr den Nachzug eines eingetragenen Partners im freiz\u00fcgigkeitsrechtlichen Bereich und im Rahmen einer wiedererw\u00e4gungsweisen Bewilligungserteilung (E. 2.1). Das \u00f6ffentliche Fernhalteinteresse gegen\u00fcber dem wiederholt straff\u00e4llig gewordenen Beschwerdef\u00fchrer f\u00e4llt heute noch weitaus st\u00e4rker zu seinen Ungunsten aus als zum Zeitpunkt des Widerrufs seiner Aufenthaltsbewilligung (E. 2.2.4). Beiden eingetragenen Partnern musste bereits bei Eingehung ihrer Beziehung und erst recht bei der Eintragung ihrer Partnerschaft bewusst sein, dass sie ihre Partnerschaft allenfalls nicht in der Schweiz w\u00fcrden leben k\u00f6nnen (E. 2.2.6). Den eingetragenen Partnern ist zumutbar, ihre Beziehung in der italienischen Heimat des Beschwerdef\u00fchrers fortzusetzen, ansonsten ein Eingriff in ihr Familienleben aufgrund der mehrfachen Verurteilung des Beschwerdef\u00fchrers zu l\u00e4ngerfristigen (\u00fcberj\u00e4hrigen) Freiheitsstrafen etc. verh\u00e4ltnism\u00e4ssig w\u00e4re (E. 2.2.8).  Ausgangsgem\u00e4sse Regelung der Kosten- und Entsch\u00e4digungsfolgen sowie Rechtsmittelbelehrung (E. 3 und 4). Abweisung der Beschwerde."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "06.04.2026 22:20:48", "Checksum": "f141f098bbf3eee290d7b3fb793dff89"}