{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2021-04-08", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2021-00119_2021-04-08.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=221189&W10_KEY=13823163&nTrefferzeile=87&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "0624225544c91d83d25a42cf3d88e498"}, "Scrapedate": "2026-04-06", "Num": [" VB.2021.00119"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 08.04.2021  VB.2021.00119"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 08.04.2021  VB.2021.00119"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 08.04.2021  VB.2021.00119"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Submission | Vergabe von Bauleistungen im Einladungsverfahren: Bewertung des Zuschlagskriteriums \"Bauprogramm\". Nach der Gerichtspraxis muss f\u00fcr die Anbietenden aufgrund der Ausschreibungsunterlagen erkennbar sein, welche Aspekte eines Angebots f\u00fcr dessen Bewertung wesentlich sind. Das Transparenzgebot verlangt nicht zwingend eine vorg\u00e4ngige Bekanntgabe von Unterkriterien oder Kategorien, welche bloss der Konkretisierung der publizierten Kriterien dienen. Es ist nicht zu beanstanden, wenn die Vergabebeh\u00f6rde bei der Bewertung der Offerten die in den Ausschreibungsunterlagen genannten Kriterien weiter verfeinert, ohne diese Subkriterien der unteren Ebenen ihrerseits mit der Ausschreibung zu ver\u00f6ffentlichen. Werden in den Ausschreibungsunterlagen allerdings Angaben zur Bewertung gemacht, so sind sie in der Folge f\u00fcr die Vergabebeh\u00f6rde verbindlich. F\u00fcr die Bewertung sind die im Rahmen der Ausschreibung formulierten Kriterien so auszulegen und anzuwenden, wie sie von den Anbieterinnen in guten Treuen verstanden werden konnten und mussten. Mit der gew\u00e4hlten Formulierung wurde die Dauer ins Zentrum gestellt und darauf hingewiesen, dass daneben auch beurteilt werde, ob die Baudauer realistisch sei. Dies erhellt ohne Weiteres, dass die Beschwerdegegnerin die angebotene Dauer als Unterkriterium bewerten durfte und musste. Die ger\u00fcgte Bewertung lag innerhalb des grossen Ermessensspielraums der Vergabebeh\u00f6rde (E.4). Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "06.04.2026 22:18:51", "Checksum": "80245872cb5f6c524af78dfaba5b07ec"}