{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2022-12-08", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2021-00128_2022-12-08.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=222887&W10_KEY=13823147&nTrefferzeile=96&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "b83688c7c67bb7faf2edd6c340d0fc54"}, "Scrapedate": "2026-04-06", "Num": [" VB.2021.00128"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 08.12.2022  VB.2021.00128"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 08.12.2022  VB.2021.00128"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 08.12.2022  VB.2021.00128"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/3. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Sozialhilfe | R\u00fcckerstattung von Kinderrenten ohne Zusammenwohnen; \u00c4nderung der Rechtsprechung [Der Beschwerdef\u00fchrer erhielt von seiner Pensionskasse r\u00fcckwirkend eine Invalidenkinderrente zugesprochen f\u00fcr einen Zeitraum, als seine Kinder nicht bei ihm wohnten und wirtschaftliche Hilfe bezogen. Die Gemeinde bejahte eine sozialhilferechtliche R\u00fcckforderung in diesem Betrag, die Vorinstanz einen \u00f6ffentlich-rechtlichen Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung.] Rechtm\u00e4ssig bezogene wirtschaftliche Hilfe ist im Umfang sachlich und zeitlich kongruenter, r\u00fcckwirkend zugesprochener Sozialversicherungsleistungen zur\u00fcckzuerstatten (E. 2). Mit dem Subsidiarit\u00e4tsprinzip w\u00e4re nicht vereinbar, wenn die F\u00fcrsorge f\u00fcr Leistungen aufzukommen h\u00e4tte, die bereits anderweitig abgedeckt werden, oder wenn die verz\u00f6gerte Ausrichtung von Sozialversicherungsleistungen eine Leistungsdoppelung bewirkte (E. 4.1).  Die Kinder des Beschwerdef\u00fchrers bildeten mangels Zusammenwohnens keine Unterst\u00fctzungseinheit mit ihm (E. 4.2). Die bisherige Rechtsprechung erlaubte R\u00fcckforderungen nach \u00a7 27 Abs. 1 lit. a SHG nur f\u00fcr an die Unterst\u00fctzungseinheit der verpflichteten Person ausgerichtete wirtschaftliche Hilfe (E. 4.3). Vorsorgerechtliche Invalidenkinderrenten sind f\u00fcr den Unterhalt der Kinder bestimmt (E. 4.4). F\u00fcr die R\u00fcckforderung von mit wirtschaftlicher Hilfe sachlich und zeitlich kongruenter (Invaliden-)Kinderrenten nach \u00a7 27 Abs. 1 lit. a SHG bildet das Bestehen einer Unterst\u00fctzungseinheit in \u00c4nderung der Rechtsprechung aufgrund des Normzwecks keine Voraussetzung (E. 4.5 f.).  Eheschutz- und Scheidungsurteil beeinflussen den Bestand der \u00f6ffentlich-rechtlichen Forderung nicht (E. 5.1). Offengelassen, ob der Gemeinde auch ein Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung zust\u00fcnde (E. 5.2).  Keine Verletzung des rechtlichen Geh\u00f6rs (E. 6.1). Kein Anwendungsfall des Verbots der \u00fcberraschenden Rechtsanwendung (E. 6.2). Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "06.04.2026 22:11:50", "Checksum": "114c70aeb4f9539a985922ce2b6b8f3f"}