{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2022-02-22", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2021-00140_2022-02-22.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=222143&W10_KEY=13823156&nTrefferzeile=89&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "75c56c2a52ec6b45f8cdb4b7a3434b38"}, "Scrapedate": "2026-04-06", "Num": [" VB.2021.00140"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 22.02.2022  VB.2021.00140"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 22.02.2022  VB.2021.00140"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 22.02.2022  VB.2021.00140"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/3. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Wasserrechtl. Konzession | Wasserrechtliche Konzession: Frist zur Entfernung eines in einem Badhaus stationierten Boots. Die den Beschwerdef\u00fchrenden erteilte wasserrechtliche Konzession f\u00fcr ein sich an einem Uferabschnitt des Z\u00fcrichsees befindendes Badhaus enthielt die Nebenbestimmung, dass die dauernde Stationierung von Booten an und auf den Bauten und Anlagen im \u00f6ffentlichen Gew\u00e4sser nicht gestattet sei. Entsprechend wurde ihnen vom AWEL eine ca. sechsmonatige Frist angesetzt, die im Badhaus stationierten Boote zu entfernen. Streitgegenstand des Beschwerdeverfahrens bildete einzig die Dauer der Frist zur Wiederherstellung des rechtm\u00e4ssigen Zustands, wobei die Beschwerdef\u00fchrenden um Festsetzung der Frist auf mindestens 24 Monate ersuchten. Es gilt abzuw\u00e4gen, wie dringlich die Beseitigung des Normverstosses im Licht der \u00f6ffentlichen Interessen ist und wie lange die Vollstreckung mit R\u00fccksicht auf die pers\u00f6nliche Situation der Verpflichteten aufgeschoben werden soll. Die notorische Knappheit von Bootsliegepl\u00e4tzen am Z\u00fcrichsee kann nicht zur Folge haben, dass ein als rechtswidrig erkannter Zustand \u00fcber Jahre weiter hingenommen werden m\u00fcsste. Indem nicht nur eine der \u00fcblichen Minimalfrist von drei Monaten entsprechende Beseitigungsfrist angesetzt, sondern diese verdoppelt wurde, hat die Vorinstanz den privaten Interessen der Beschwerdef\u00fchrenden hinreichend Rechnung getragen. Zu ber\u00fccksichtigen ist auch, dass keine Bauten oder Anlagen aufwendig zur\u00fcckzubauen sind, sondern lediglich ein Boot zu dislozieren ist. Abgesehen vom allgemeinen \u00f6ffentlichen Interesse an der Wiederherstellung des rechtm\u00e4ssigen Zustands gilt es vorliegend besonders im Auge zu behalten, dass Einzelliegepl\u00e4tze auf dem Z\u00fcrichsee in der Regel nicht bewilligt werden, womit auch Gr\u00fcnde der Gleichbehandlung, insbesondere im Verh\u00e4ltnis zu anderen privaten Seeanst\u00f6ssern bzw. den auf Wartelisten f\u00fcr Bootspl\u00e4tze Eingetragenen, daf\u00fcr sprechen, die Wiederherstellung des rechtm\u00e4ssigen Zustands nicht ungeb\u00fchrlich lange hinauszuz\u00f6gern(E. 4.1). Die Dauer des Rechtsmittelverfahrens hat sich im Ergebnis zudem zugunsten der Beschwerdef\u00fchrenden ausgewirkt, indem sie nochmals einen zeitlichen Aufschub erfahren haben (E. 4.2).\r\rAllgemeines zur Frist zur Wiederherstellung des rechtm\u00e4ssigen Zustands (E. 2).\r\rAbweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "06.04.2026 22:15:33", "Checksum": "b441d8d3800f5daacf734a9365adf8c2"}