{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2021-04-21", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2021-00149_2021-04-21.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=221232&W10_KEY=13823163&nTrefferzeile=59&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "eb718b7a711e307d68ad87f36a45e313"}, "Scrapedate": "2026-04-06", "Num": [" VB.2021.00149"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 21.04.2021  VB.2021.00149"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 21.04.2021  VB.2021.00149"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 21.04.2021  VB.2021.00149"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "2. Abteilung/2. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung | [Versp\u00e4teter Familiennachzug: Der Vater ist aufgrund der eingetragenen Partnerschaft mit einem Schweizer aufenthaltsberechtigt. Der nachtr\u00e4gliche Familiennachzug seiner Tochter wird damit begr\u00fcndet, dass das Umfeld in Brasilien bei der Kindsmutter nicht kindgerecht sei.] F\u00fcr die Fristenberechnung ist nicht das Datum ihrer Einreise, sondern der Zeitpunkt der Anmeldung massgebend. Die Beschwerdef\u00fchrerin kann aus dem Umstand, dass sie vor Ablauf der Nachzugsfrist in die Schweiz eingereist ist, nichts zu ihren Gunsten ableiten (E. 3). Es liegen keine zureichenden Gr\u00fcnde vor, welche eine Wiederherstellung der Frist rechtfertigen w\u00fcrden. Es w\u00e4re am Vater gewesen, sich rechtzeitig \u00fcber die formellen und materiellen Nachzugsvoraussetzungen zu informieren. Eine beh\u00f6rdliche Auskunftspflicht besteht nicht (E. 4). Es sind keine wichtigen Gr\u00fcnde f\u00fcr einen nachtr\u00e4glichen Familiennachzug gegeben, die das versp\u00e4tete Nachzugsgesuch rechtfertigen w\u00fcrde. Es ist davon auszugehen, dass die Mutter, wie bereits in den Jahren zuvor, die Beschwerdef\u00fchrerin betreuen kann. Eine R\u00fcckkehr ist der Beschwerdef\u00fchrerin zumutbar (E. 5). Abweisung der Beschwerde."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "06.04.2026 22:21:31", "Checksum": "8f2c1a41904c1704f9ef4cda1d63eb03"}