{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2021-06-16", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2021-00173_2021-06-16.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=221387&W10_KEY=13823162&nTrefferzeile=53&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "456fc209712d6e153676cc9735c9a6ae"}, "Scrapedate": "2026-04-06", "Num": [" VB.2021.00173"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 16.06.2021  VB.2021.00173"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 16.06.2021  VB.2021.00173"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 16.06.2021  VB.2021.00173"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "2. Abteilung/2. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Erteilung von Aufenthaltsbewilligungen (Wiedererw\u00e4gungsgesuch) | [Der Beschwerdef\u00fchrer hat seine Ehefrau und zwei der gemeinsamen Kinder in die Schweiz geholt, nachdem ein erstes Familiennachzugsgesuch rechtskr\u00e4ftig abgewiesen worden war. Prozessgegenstand ist das vierte Gesuch um Wiedererw\u00e4gung des Familiennachzugs.] Die Beschwerde richtet sich gegen einen Entscheid, mit dem die Vorinstanz einen Nichteintretensentscheid des Migrationsamts best\u00e4tigt hat. Die Pr\u00fcfungsbefugnis beschr\u00e4nkt sich auf die Frage, ob die vorinstanzliche Beurteilung der Eintretensfrage an beschwerdef\u00e4higen Rechtsm\u00e4ngeln leidet (E. 1.3). Die Rechtslage oder die tats\u00e4chlichen Umst\u00e4nde haben sich seit Erlass der Verf\u00fcgungen des Migrationsamts nicht wesentlich ge\u00e4ndert. Wichtige pers\u00f6nliche Gr\u00fcnde f\u00fcr einen nachtr\u00e4glichen Familiennachzug k\u00f6nnen nicht durch Sachumst\u00e4nde belegt werden, welche allein Folge einer vorweggenommenen, eigenm\u00e4chtigen Verlagerung des Lebensmittelpunktes in die Schweiz sind. Die Integrationserfolge stellen keine neuen wesentlichen Tatsachen dar. Auch die globale Covid-19-Pandemie und die psychischen Probleme des Sohnes verschaffen keinen Anspruch auf einen weiteren Verbleib in der Schweiz (E. 2). Abweisung der Beschwerde."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "06.04.2026 22:23:23", "Checksum": "334ffaad757e93ff9eb94f6061168ae5"}