{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2022-02-10", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2021-00183_2022-02-10.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=222131&W10_KEY=13823157&nTrefferzeile=2&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "45f8c5cfd81e3ab99788209c130937fc"}, "Scrapedate": "2026-04-06", "Num": [" VB.2021.00183"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 10.02.2022  VB.2021.00183"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 10.02.2022  VB.2021.00183"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 10.02.2022  VB.2021.00183"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Baubewilligung | Fassade; Balkone; M\u00e4ngelbehebung. Nach dem Grundsatz der Einheit des baurechtlichen Entscheids muss sich dieser zu s\u00e4mtlichen Punkten aussprechen, welche f\u00fcr die Bewilligungsf\u00e4higkeit eines Projekts von ausschlaggebender Bedeutung sind. Aufgrund der Bindung der Baubeh\u00f6rde an die Begehren des Bauherrn (Dispositionsprinzip) kann die teilweise Bewilligung eines Baugesuchs nur zul\u00e4ssig sein, wenn der bewilligte Teil ohne Ver\u00e4nderung des Bauprojekts vom nicht bewilligten Teil klar getrennt werden kann. Dies setzt voraus, dass der bewilligte Teil des Baubegehrens unabh\u00e4ngig vom nicht bewilligten Teil beurteilt werden kann (E. 3.2). Als im Sinn von \u00a7 292 PBG massgebende Fassadenl\u00e4nge gilt jene Fassade oder jener Teil der Fassade, welche bzw. welcher eine baulich-architektonische Einheit bildet (E. 4.2). Nach verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung wird unter dem Begriff Fassade die Aussenwand beziehungsweise Aussenseite eines Geb\u00e4udes zwischen Erdboden und Dachfl\u00e4che verstanden. Dabei ist auf die optische Erscheinung, das heisst auf das sichtbare Bauvolumen abzustellen. Balkone sind grunds\u00e4tzlich und auch im vorliegenden Fall der Fassade vorgelagert und nicht Bestandteil derselben (E. 4.3). Eine nebenbestimmungsweise Behebung der M\u00e4ngel ist nicht m\u00f6glich (E. 4.5 f.). Abweisung VB.2021.00183. Gutheissung VB.2021.00196."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "06.04.2026 22:31:45", "Checksum": "97e795b7a59990dbdc64a0eaea89db6c"}