{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2021-09-15", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2021-00186_2021-09-15.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=221593&W10_KEY=13823161&nTrefferzeile=7&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "e3e0246ee71ed81ee753845a6483dbdc"}, "Scrapedate": "2026-04-06", "Num": [" VB.2021.00186"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 15.09.2021  VB.2021.00186"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 15.09.2021  VB.2021.00186"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 15.09.2021  VB.2021.00186"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "2. Abteilung/2. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Widerruf der Niederlassungsbewilligung | [Zustellfiktion und Fristwiederherstellung: Die Beschwerdef\u00fchrerin hat die Verf\u00fcgung betreffend Widerruf ihrer Niederlassungsbewilligung nicht abgeholt. Umstritten ist, ob sie mit einer Zustellung rechnen musste und ob ein Fristwiederherstellungsgrund vorliegt.] Zwar ist zwischen der Trennungsanfrage und dem n\u00e4chsten Verfahrensschritt des Migrationsamts fast ein Jahr vergangen, allerdings handelt es sich hier nicht um die letzte Verfahrenshandlung des Migrationsamts vor Erlass der Verf\u00fcgung. Die Beschwerdef\u00fchrerin hatte mehrmals die Gelegenheit zur Stellungnahme, welche sie auch einmal nutzte. Es bestand somit eine Empfangspflicht und der Rekurs erfolgte damit offensichtlich versp\u00e4tet (E. 2). Das Vorliegen einer schweren Depression gen\u00fcgt grunds\u00e4tzlich nicht als Fristwiederherstellungsgrund. Dem eingereichten \u00e4rztlichen Attest kommt zudem kein gen\u00fcgender Beweiswert zu und es bescheinigt die eingeschr\u00e4nkte Handlungsf\u00e4higkeit nur f\u00fcr eine gewisse Zeit (E. 3). Abweisung der Beschwerde."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "06.04.2026 22:25:58", "Checksum": "6fa5c60086af0e496d529e7ad7877a86"}